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Balkonkraftwerke stellen für Mieter:innen eine Möglichkeit dar, Solarstrom für ihre Wohnung zu produzieren. Eine Balkonkraftwerk Förderung, die bundesweit gilt, gibt es derzeit nicht. Jedoch fördern einzelne Kommunen und Städte solche Mini-PV-Anlagen. Die Stadt Berlin hat nun ebenfalls mitgeteilt, dass sie Photovoltaik für Wohnungen fördern wollen.
Ab heute, dem 10. Februar 2023, können Mieter und Mieterinnen einen Antrag für Solaranlagen auf dem Balkon stellen. Diese Förderungen können in Höhe von bis zu 500 Euro ausfallen. Insgesamt stellt die Stadt Berlin einen Förderkontingent von 7 Millionen Euro zur Verfügung. Das langfristige Ziel der Stadt ist es, dass Berlin einen Solarstromanteil von 25 Prozent erreicht. Um das zu erreichen, wurde jetzt die Förderungen für Solar auch für Balkonkraftwerke ausgeweitet.
Um die Förderung zu erhalten, ist es wichtig, dass die Solaranlage bis zur Antragstellung noch nicht gekauft wurde. Es muss erst der Antrag gestellt werde, wenn dieser genehmigt wurde, kann das entsprechende Set gekauft werden. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist es, dass es sich bei der antragstellenden Person um Mieter handelt, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
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Berlin ist nicht die erste Stadt, die Balkonkraftwerke fördern möchte. Je nach Stadt und Kommune unterscheiden sich allerdings die Höhe der Förderungsmöglichkeiten. Für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen konnten wir keine Förderungen finden. In den übrigen Bundesländern gibt es Städte und Kommunen, die wiederum Mieter:innen, die Interesse an Solarenergie haben, finanziell unterstützen. Generell für alle Bundesländer gilt jedoch, dass seit Anfang 2023 die Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke entfällt. Damit werden diese ebenfalls günstiger im Kauf.
Neben den nachfolgenden Förderprogrammen kann es noch weitere geben. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenfalls kann es sein, dass die Förderkontingente der einzelnen Städte und Kommunen mittlerweile aufgebraucht wurden.
Freiburg | pauschal 200 Euro | Antrag nach dem Kauf |
Ludwigsburg | max. 300 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Stuttgart | pauschal 100 Euro für Anschlusskosten | Antrag vor dem Kauf |
Ulm | 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit | Antrag vor dem Kauf |
Erlangen | 50 Euro pro 100 Watt/ max. 300 Euro | k. A |
Forchheim | Anlagen bis 3,9 kWp 100 Euro pro 100 Watt | Bis zu 28 Tage nach dem Kauf kann der Antrag gestellt werden. |
Fürth | 110 Euro für Einbau Zweirichtungszählers | Antrag vor dem Kauf |
Günzburg | pauschal 100 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Marloffstein | 50 Euro pro 100 Watt/ max. 200 Euro | Antrag vor dem Kauf |
München | bis zu 240 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Vilseck | 100 Euro für bis zu 300 Watt 150 Euro für bis zu 600 Watt | Antrag nach dem Kauf |
Darmstadt | 200 Euro für ein Modul à 300 Watt 400 Euro für zwei Module à 300 Watt max. 50 Prozent der Gesamtkosten | Antrag nach dem Kauf |
Lampertheim | max. 60 Prozent der Kosten bis max. 500 Euro | k. A. |
Main-Taunus-Kreis | pauschal 100 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Hier fördert das ganze Land Balkonkraftwerke. Anders als in Berlin muss das Balkonkraftwerk bereits gekauft und installiert worden sein. Die Förderung kann in einer Höhe von bis zu 500 Euro ausfallen. Beantragen können das Mieter:innen, die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Anlage nach dem 7. November 2022 gekauft haben.
Braunschweig | 250 Euro für Anlagen bis 400 Watt 400 Euro für Anlagen bis 600 Watt | Antrag vor dem Kauf |
Jever | 125 euro pro Modul/ max. 2 Module | Antrag vor dem Kauf |
Lüneburg | 150 € + 30 % der Investitionskosten | Antrag vor dem Kauf |
Aachen | pauschal 300 Euro | Antrag vor dem Kauf stellen |
Bönen | pauschal 100 Euro | Antrag vor dem Kauf stellen |
Bonn | Für Eigentümer:innen max. 300 Euro Für Mieter:innen max. 600 Euro Mit Bonn-Ausweis max. 800 Euro | Spätestens drei Monate nach dem Kauf |
Borgentreich | pauschal 100 Euro | Antrag nach dem Kauf |
Freudenberg | pauschal 150 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Gelsenkirchen | pauschal 100 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Hiddenhausen | pauschal 150 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Kamp-Lintfort | pauschal 100 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Kirchlengern | pauschal 300 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Köln | pauschal 200 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Lüdenscheid | Maximal 200 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Olsberg | pauschal 200 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Rietberg | 80 Euro pro Modul/ max. 2 Module | Antrag nach dem Kauf |
Voerde am Niederrhein | pauschal 100 Euro | Antrag vor dem Kauf |
Koblenz | 70 Euro pro Modul/ max. 2 Module | Antrag vor dem Kauf |
Pirmasens | Für die Installation: 75 Euro für Anlagen bis 325 Watt 150 Euro für Anlagen bis 600 Watt | Antrag nach dem Kauf |
Urmitz | 100 Euro pro Modul/ max. 200 Euro | Antrag nach dem Kauf |
Auch Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein können eine Förderung beantragen. Dafür müssen die Anlagen über einen Wieland-Stecker verfügen. Das ist auf eine Vorgabe des Verbandes der Elektrotechnik zurückzuführen. Diese haben aber inzwischen mitgeteilt, dass sie bereit wären auch einen Schukostecker zu akzeptieren. Bislang gilt allerdings nur Wieland-Stecker als Voraussetzung. Die Höhe der Förderung entspricht dabei maximal einer Höhe von 200 Euro und entspricht höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten.
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Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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