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In Baden-Württemberg ist es amtlich – es wird eine Solarpflicht geben. Ab Mai 2022 müssen Neubauten mit einer Solaranlage ausgestattet werden, ab 2023 muss auch bei Dachsanierungen mit einer PV-Anlage oder einer Solarthermieanlage nachgerüstet werden. Das Ziel dahinter: Bis 2040 soll Baden-Württemberg klimaneutral sein. Ein ehrgeiziges Ziel, aber ist die Solarpflicht dafür eine notwendige Maßnahme? Welche anderen Möglichkeiten gibt es und wird die Solarpflicht bald für ganz Deutschland eingeführt? Wir haben alle Vor- und Nachteile und die aktuellen Bestimmungen für Dich zusammengefasst!
Bereits 2020 hat Bayern eine Solarpflicht angekündigt. Ende 2022 wurden dann entsprechende Reglungen gesetzlich festgehalten. Diese betreffen jedoch nicht die privaten Hausdächer. Seit dem 1. März 2023 gibt es eine Solarpflicht für neue Gewerbe – und Industriegebäude. Das Ganze wird dann ab dem 1. Juni 2023 ergänzt um alle weiteren Dächer, die nicht neue Wohngebäude sind. Bei Erneuerung von Dächern, die keine Wohngebäude sind, greift die Solarpflicht erst im Jahr 2025.
Bis 2040 soll Bayern klimaneutral sein, Photovoltaik soll außerdem an möglichst vielen Flächen eingesetzt werden, zum Beispiel Autobahnen. Ob und wann diese Maßnahmen durchgesetzt werden, ist derzeit unklar.
Neu gebaute, gewerbliche Parkplatzflächen mit mehr als 35 Stellplätzen müssen ab 2022 in NRW mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Eine Ausweitung der Pflicht auf weitere Gebäude wird zwar gefordert, ist aber derzeit für das Land NRW nicht in Planung.
Außerdem dürfen Kranstellflächen vor Windenergieanlagen in Zukunft mit Photovoltaiktechnik ausgestattet werden. Bei einem effektiven Ausbau könnten so circa 50 Megawatt solare Leistung jährlich generiert werden.
In Hamburg gilt ab 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für alle Neubauten – unabhängig ob Wohn- oder Nicht-Wohngebäude. Zwei Jahre später wird die Pflicht auch auf Dachsanierungen ausgeweitet. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn das Dach durch Aufbauten nicht für eine PV-Anlage geeignet ist oder das Netz nicht die geeigneten Kapazitäten besitzt. Anlagen, die sich aufgrund von geringen Einstrahlungswerten innerhalb von 20 Jahren voraussichtlich nicht amortisieren werden, werden ebenfalls von der Regelung befreit. Auch bei Sanierungen gibt es Ausnahmen. Eine vorgeschriebene Mindestgröße der PV-Anlagen gibt es nicht.
Solarpflicht ab 2022? Diese Bestimmungen gelten in Deutschland!
Auch in Rheinland-Pfalz wurde im Herbst 2021 das Gesetz zur Solarpflicht verabschiedet. Demnach müssen gewerbliche Neubauten über 100 Quadratmetern und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen in Zukunft über eine Solaranlage verfügen. Mindestens 60% der Dachfläche sollen mit PV-Modulen bestückt werden. Bei Bedarf können die PV-Anlagen auch durch eine Solarthermieanlage ersetzt werden.
Seit 2022 gibt es auch in Schleswig-Holstein eine Regelung zur Photovoltaik Pflicht. Demnach soll beim Neubau und einer Dachsanierung von über 10% bei Nicht-Wohngebäuden eine Solaranlage zur Pflicht werden. Auch Parkplätze mit über 100 Stellplätzen sollen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Ab 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht. Konkret heißt das, dass bei Neubauten und Dachsanierungen von Bestandsgebäuden eine Solaranlage zur Pflicht wird, sofern die Gebäude eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern aufweisen. Neubauten müssen dann mindestens 30 % ihrer Bruttodachfläche mit PV-Modulen ausstatten, Bestandsgebäude lediglich 30 % der Nettodachfläche. Ausnahmen werden zum Beispiel bei einer Nordausrichtung gestattet oder bei einem unverhältnismäßigen Aufwand. Anstelle von Dach-PV-Anlagen kann auch auf Fassaden-Anlagen oder solarthermische Anlagen ausgewichen werden.
Anfang 2021 beschloss auch Niedersachsen eine Solarpflicht. Diese ist 2022 in Kraft getreten. Die Pflicht betrifft Gebäude mit vorwiegend gewerblicher Nutzung und einer Dachfläche von 75 Quadratmetern und mehr. Diese müssen in Zukunft mindestens zu 50% mit PV-Modulen belegt werden. Alle Neubauten, auch Wohngebäude, sollen außerdem den nachträglichen Einbau einer Solaranlage berücksichtigen und in der Planung statisch einplanen.
Die Landesregierung hat in Baden-Württemberg die Solarpflicht ab 2022 für Neubauten und ab 2023 auch für Bestandsgebäude, deren Dach saniert wird, beschlossen. Die Pflicht gilt sowohl für Nicht-Wohngebäude, als auch für Wohngebäude. Auch die Parkplätze sind von der Pflicht betroffen. Öffentliche neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen müssen eine PV-Anlage integrieren.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württembergs hat hierzu jetzt einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser soll dabei helfen, alle aufkommenden Fragen zu klären.
Solardach-Pflicht für Wohnhäuser in Baden-Württemberg
Auch Hessen hat seit Ende 2022 eine Solarpflicht eingeführt. Diese betrifft allerdings bislang nur neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigene Gebäude. Wohn- und Nicht-Wohngebäude sind von der Reglung ausgenommen.
Auch Bremen hat 2023 eine Solarpflicht eingeführt. Ab dem 1. Juli 2024 gilt für alle Bestandsgebäude, die eine Dachsanierung durchführen, dass sie eine Solaranlage installieren müssen. Für Neubauten gilt die Solarpflicht erst ein Jahr später, am 1. Juli 2025. Der Anteil der Solarfläche muss mindestens 50 Prozent der Bruttofläche des Daches betragen. Ausgenommen von der Pflicht sind Dachflächen, die ungeeignet. Dafür akzeptiert das bremische Gesetz Solarthermieanlage zur Teilerfüllung der Pflicht.
Mit dem Wechsel der Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2021 wurden auch die Pläne für eine bundesweite Solarpflicht wieder aufgenommen. In dem Sondierungspapier der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP wurde die Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu einer „gemeinsamen Mission“ erklärt. „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden.“ heißt es weiter. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Eine pauschale Pflicht klingt zunächst wenig vorteilhaft. Im Falle der Solarpflicht gibt es aber durchaus bemerkenswerte Vorteile, nicht nur für die Solarbetriebe, sondern auch für die Betreiber selbst.
Das Ziel hinter der Solarpflicht ist edel: Klimafreundlicher werden. Das ist angesichts der immer häufigeren Naturkatastrophen auch dringend nötig. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein. Dazu braucht es harte Maßnahmen – eine davon die Solarpflicht. Mit der Energieversorgung durch Solarstrom fallen viele Emissionen weg. Dazu kommt der immer weiter wachsende Stromverbrauch durch den immer höheren Anteil an E-Mobilität. Um diesen Verbrauch zu decken, reichen fossile Energien nicht mehr aus. Langfristig braucht es einen besseren Ausbau mit erneuerbaren Energien. Die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen ist daher ein sinnvoller Schritt.
Was wäre, wenn auf jedem Dach eine Photovoltaik-Anlage wäre?
Der Einbau einer Solaranlage bedeutet zunächst hohe Ausgaben und treibt die ohnehin schon hohen Kosten für den Hausbau in die Höhe. Aber die Photovoltaikanlage zahlt sich aus: Je nach Größe und Planung der Anlage, amortisiert sie sich etwa nach 10 bis 15 Jahren. Die Lebensdauer hingegen liegt bei 20 bis 25 Jahren, Experten gehen sogar davon aus, dass die Module noch länger funktionieren werden. Damit bleibt den Betreiber:innen eine gewinnbringende Zeit von mindestens 5 Jahren, wahrscheinlich aber weit über 10 Jahren. Hinzu kommen die immer weiter steigenden Strompreise: Seit 1998 hat sich der Strompreis fast verdoppelt. Das ist eine Steigerung von fast 4 % pro Jahr. Die Strompreise mit einer Photovoltaikanlage sinken hingegen mit jedem Jahr. Die Rendite erhöht sich damit jedes Jahr, dass die Anlage läuft weiter.
Die Solarpflicht sorgt vor allem dafür, dass sich die Betroffenen mit dem Thema auseinandersetzen. Photovoltaik wird dadurch wieder aktuell und regt an, sich ein Bild über die Technik zu machen und vielleicht auch über ihre Alternativen. So kommen einige vielleicht von ganz allein auf die Idee, eine PV-Anlage zu installieren, die es andernfalls nicht gemacht hätten.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Umsetzung des Klimaschutzgesetzes & Einhaltung der Klimaziele | Einschränkungen durch die Pflicht (verhindert optimale Auslastung der Flächen) |
Renditen für Betreiber | Überlastung der Wirtschaft |
Betont die Relevanz von erneuerbaren Energien | keine Geling-Garantie für Energiewende |
Mit der Solarpflicht werden Hausbesitzern und die, die es werden wollen eingeschränkt. Der Bau der Solaranlage muss im Budget eingeplant werden, der Hausbau selbst muss womöglich nach der Anlage ausgerichtet werden. Das führt dazu, dass es für weniger Wohlhabende noch schwieriger wird, den Traum vom Eigenheim umzusetzen. Hinzu kommt, dass die derzeitigen Förderungen für Photovoltaikanlagen kaum noch umsetzbar sind, sobald eine große Menge darauf zugreifen möchte oder muss. Hausbesitzer:innen müssen die Kosten eventuell alleine tragen.
Die Solarpflicht bedeutet auch, dass es in Zukunft einen Boom in der Solarindustrie geben wird. Ein Boom, dem die Betriebe möglicherweise nicht gewachsen sind. Wenn viele Anlagen gleichzeitig realisiert werden müssen, kann es zu Verzögerungen kommen, aufgrund von Lieferengpässen oder fehlendem Personal. Benachteiligt sind dann wieder die Bauenden selbst – denn mit dem Baustopp kommen erneut Kosten auf sie zu.
Die Photovoltaik Pflicht wurde ins Leben gerufen, um die Klimaziele zu erreichen. Der Gedanke: Mehr grüner Strom = Klimaneutralität. Aber die Pflicht zur Installation von Solaranlagen für Neubauten und Sanierungen heißt nicht, dass die Anlagen auch effektiv geplant und gebaut werden. Anlagen werden möglicherweise nur so geplant, dass sie den Mindestanforderungen entsprechen. Eine spätere Aufrüstung kann dann noch teurer werden und wird vielleicht nicht umgesetzt. So gehen unter Umständen wertvolle Flächen verloren, die ohne Pflicht vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt, dafür aber effektiver mit Solaranlagen ausgebaut werden.
Die Solarpflicht ist ein radikales Mittel, um die Klimaziele zu erreichen. Aber sie ist nicht der einzige Weg, die Klimaziele umzusetzen. Es gibt auch Alternativen, die den Solaranlagen-Zubau erhöhen können und die bundesweite Energieversorgung grüner gestalten können.
Mieterstrom ist Solarstrom, der lokal generiert wird und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz an die Letztverbraucher:innen geliefert wird. Die Verbraucher sind dabei die Mieter:innen des Gebäudes bzw. des Quartiers. So können Solaranlagen auch auf Mietanlagen installiert werden und der gewonnene Solarstrom vor Ort verbraucht werden. Das entlastet nicht nur das öffentliche Netz, sondern spart auch Geld: Für die Mieter:innen ist der Mieterstrom günstiger, da Netzentgelte, Umlagen etc. wegfallen: Mieterstromanbieter:innen hingegen erhalten für jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde Strom einen Mieterstromzuschlag.
Der Mieterstromzuschlag gleicht der Einspeisevergütung für PV-Anlagen. Der Zuschlag wird für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt und sinkt ebenso monatlich ab. Diese Art der Förderung macht den Bau von Solaranlagen auch für Immobilienbesitzer:innen attraktiv. Vor allem in Städten kann ein attraktiver Mieterstromzuschlag den Zubau von Solaranlagen enorm ankurbeln. Ein Großteil der Dachflächen besteht hier aus Mietgebäuden. Sie könnten damit nutzbar gemacht werden und den Anteil an Solarstrom erhöhen und uns damit auch dem Ziel der Klimaneutralität näher bringen.
Die Solarpflicht bezieht sich vor allem auf Dachflächen, vereinzelt auch auf Parkflächen. Solaranlagen auf Dächern sind zwar bisher die am weitesten verbreitete Anwendungsmöglichkeit, aber nicht die Einzige. Auch Wasserflächen oder Acker- und Weideland könnte beispielsweise mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Mit weiteren für Solarenergie nutzbaren Flächen sinkt der Druck auf Dachflächen und deren Inhabern. Agrophotovoltaik und Floating PV bieten sogar Vorteile gegenüber der Dachinstallation und helfen damit der Umwelt auf doppelte Weise. Vereinfachte Antragsmöglichkeiten und attraktive Förderungen könnten also auch hier helfen, die Klimaziele ohne Solarpflicht zu erreichen.
Die Solarpflicht läuft Gefahr, brauchbare Dachflächen ineffektiv zu belegen, um Mindestanforderungen zu erfüllen. Damit wird zwar insgesamt der Anteil an Solaranlagen erhöht, aber der verfügbare Platz dennoch nicht sinnvoll genutzt. Auch finanziell und ressourcentechnisch ist der Bau vieler kleiner, unwirtschaftlicher Photovoltaikanlagen nicht sinnvoll. Werden Solaranlagen stattdessen für die Immobilienbesitzer:innen wirtschaftlich attraktiv, kurbelt das den Solarausbau automatisch und vor allem nachhaltig an. Attraktive Förderungen, gute Informationsmöglichkeiten und einfache Antragsverfahren könnten dabei helfen, den Solarausbau zu steigern ohne eine Solarpflicht aussprechen zu müssen.
Angesichts des immer bedrohlicher voranschreitenden Klimawandels sehen viele die Solarpflicht als letzte, wirkungsvolle Maßnahme. Um nachhaltige Klimaneutralität zu erreichen, muss etwas getan werden, und zwar eher früher als später. Der Ausbau von Solaranlagen ist ein effektives Mittel, da der Strom lokal generiert und verbraucht werden kann. Die Technik ist außerdem bereits erprobt und hat noch großes Potenzial. Eine Verpflichtung ist jedoch nicht der einzige Weg, die Klimaziele zu erreichen und auch nicht unbedingt der Beste. Zwar sind die Maßnahmen radikal und erzwingen damit einen Verbesserung der Situation, aber das könnte beispielsweise auch durch erweiterte Förderungen oder neue Nutzungsflächen passieren. Die Solarpflicht könnte nach hinten losgehen, wenn durch die Erfüllung der Mindestansprüche Flächen nicht effizient genutzt werden und damit ein doppelter Aufwand entsteht.
Solarpflicht bedeutet, dass Gebäude künftig mit Solaranlagen versehen werden müssen. Das soll den Ausbau der erneuerbarer Energien fördern, indem dann alle Dachflächen für die Solarenergienutzung eingesetzt werden.
Eine PV-Anlage für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kostet in der Anschaffung ca. zwischen 10.000 €* und 15.000 €*. Hinzukommen laufende Kosten zum Beispiel für Versicherung, Wartung und Verschleiß.
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