Menü
- Solarenergie AktuellesPolitikWissenschaft
- Photovoltaik Kosten & FörderungStromspeicher
- Solarthermie
- Anbieter Vergleich
- Projekte
Mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 wurde nicht nur eine neue Regierung geformt, sondern auch neue Maßnahmen zur Energiewende beschlossen. Was genau die Ziele sind und wie diese erreicht werden sollen, hat die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag beschlossen. Wir schauen uns genauer an, was der vorsieht und welche konkreten Maßnahmen im Oster- und Sommerpaket bzw. mit dem novellierten EEG beschlossen werden sollen.
Grundsätzlich ist man sich in der Ampel-Regierung einig, dass das 1,5°-Grad-Ziel nicht überschritten werden soll. Deutschland soll außerdem bis 2045 klimaneutral werden und idealerweise bis 2030 den Kohleausstieg vollzogen haben. Neue Gesetzesentwürfe sollen in Zukunft zudem einem Klimacheck unterworfen werden. Gaskraftwerke sollen Wasserstoff-fähig werden. Die Ziele sind also nach wie vor ehrgeizig. Sie sollen unter anderem mithilfe von Solarenergie erreicht werden.
Damit die geplante Energiewende umgesetzt werden kann, müssen die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden. Dazu zählt auch die Solarenergie. Der große Vorteil dabei: Solarenergie kann und wird bereits vor allem auf privaten Flächen genutzt. Damit kann die Bevölkerung selbst ihren Teil zur Energiewende leisten. Dafür möchte die neue Regierung laut Koalitionsvertrag die Weichen stellen:
Erstes Ziel ist laut Koalitionsvertrag, dass alle notwendigen Gesetze und Vorhaben bis Ende 2022 beschlossen wurden. Das bedeutet konkret, dass Hürden abgebaut werden sollen, die den Ausbau der Solarenergie verlangsamen. Zusätzlich sollen auch die Einspeisevergütung neu geregelt werden. Netzanschlüsse und Zertifizierungen sollen außerdem beschleunigt werden.
Für die Photovoltaik nimmt sich die Ampel-Koalition explizit vor, den Ausbau bis 2030 auf 200 GW zu steigern. Die EEG-Umlage soll bis Januar 2023 abgeschafft werden, dazu zählt auch die Umlage für Eigenverbrauch. Um den Ausbau voranzutreiben, sollen unter der neuen Regierung auch innovative Technologien genutzt werden, wie zum Beispiel Agri-PV – also die doppelte Nutzung einer Fläche für Landwirtschaft und Photovoltaik. Hier heißt es wörtlich: „Alle geeigneten Flächen für Solarenergie sollen genutzt werden“. Grundsätzlich sollen Solaranlagen für gewerbliche Neubauten zur Pflicht werden, für Wohnhäuser so wörtlich „zur Regel“.
Bis 2030 sollen 50 % der Wärme klimaneutral sein. Dabei soll Solarthermie ein wichtiger Faktor sein. Ab 2025 soll außerdem jede neue Heizung zu mindestens 65 % auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Für CO₂ soll ein Mindestpreis festgelegt werden, wenn nicht auf EU-Basis, dann wenigstens auf nationaler Basis.
Solarziele und Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Stromspeicher sollen als „eigenständige Säule des Energiesystems“ definiert werden. Ihr Wert für die Energiewende soll also anerkannt werden und Hürden dadurch abgeschafft werden.
Auch die Elektromobilität wird in der Koalition als bedeutender Schritt zur Energiewende anerkannt. Die Anzahl der reinen Elektroautos soll daher bis 2030 auf mindestens 15 Millionen gesteigert werden und auch die Ladeinfrastruktur soll verbessert werden.
Rund zwei Monate, nachdem der Koalitionsvertrag unterzeichnet wurde, stehen die ersten Maßnahmen zur Umsetzung fest. Sie sollen im Osterpaket gebündelt werden, das – daher der Name – bis Ostern beschlossen sein soll. Darin sollen vor allem Maßnahmen mit sofortiger Wirksamkeit beschlossen werden. Dazu zählen im Bereich Solarenergie vor allem:
Als sofortige Maßnahme und Grundlage weiterer Maßnahmen soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz neu aufgestellt werden. Darin soll angepasst werden, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 % steigen soll. Auch der Stellenwert der erneuerbaren Energien für die Energiewende soll darin noch einmal deutlich gemacht werden.
Die Carbon-Contract-Differences sichern die Förderungen für die Investitionen der Industrie umweltfreundliche Maßnahmen. Mehrkosten, die durch solche Investitionen entstehen, werden übernommen. Gleichzeitig sollen die Förderungen aber auch zurückgezahlt werden, falls sich die Investitionen rentieren und letztlich zu einer Kostenersparnis führen.
Neben den sofortigen Maßnahmen wurden auch langfristige Entschlüsse gefasst, die die Energiewende möglich machen sollen. Dazu gehört:
Die Ziele hinsichtlich der Energiewende, auf die sich die neue Regierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat, sind vielversprechend. Mit den Maßnahmen, die im Oster- und Sommerpaket kommen sollen, soll ein erneuter „Solar Roll-Out“ kommen, wie Robert Habeck sagt. Das verspricht einen Boom der Solarbranche. Inwiefern es dazu tatsächlich kommt, zeigt sich aber erst mit dem Umsetzen der bisher gefassten Entschlüsse.
Auch in 2022 gibt es Photovoltaik Förderungen um den Ausbau zu beschleunigen, zum Beispiel über die Einspeisevergütung, Förderkredite der KfW-Bank und regionale Förderprogramme der Kommunen. Eine Übersicht über die Förderprogramme findest Du in der Förderdatenbank.
Ab 2022 tritt in einigen Bundesländern die Solarpflicht in Kraft, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Außerdem erreichen immer mehr Photovoltaikanlagen die 20-Jahres-Marke und verlieren damit ihren Anspruch auf Einspeisevergütung.
Ob die Einspeisevergütung wieder steigen wird, ist nicht abzusehen. Derzeit liegt sie bei 6,37 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen unter 10 kWh. (Stand: Februar 2022)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
* Ungefährer Preis inkl. Mwst, zzgl. Versandkosten. Zwischenzeitliche Änderungen sind möglich.