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In den letzten Jahren boomt der Solarmarkt und immer mehr Photovoltaikanlagen werden an das Netz angeschlossen. Auch deine Anlage kann Strom in das öffentliche Netz einspeisen und dabei sogar Gewinn machen. Mit der Einspeisevergütung bekommst du Geld für deinen Strom!
Die Einspeisevergütung ist als eine Maßnahme im EEG festgehalten, um die erneuerbaren Energien zu fördern. Für produzierten Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhalten Anlagenbetreiber anschließend eine Einspeisevergütung. Das gilt für eine Laufzeit von 20 Jahren. Danach stehen der Anlage keine Förderungen des EEG mehr zur Verfügung.
Bei Inbetriebnahme der Anlage, wird die aktuelle Einspeisevergütung festgelegt. Diese wird dann 20 Jahre lang für den Strom, der eingespeist wird, gezahlt. Das bedeutet, der Wert schwankt nicht. Durch die Einspeisevergütung rentiert sich eine Solaranlage schneller. Ausgezahlt wird die Einspeisevergütung nur für Anlagen unter 100 kWp. Alles darüber muss den Weg der Direktvermarktung gehen. Dieser Weg steht übrigens allen Solaranlagen zur Verfügung und somit auch den Anlagen unter 100 kWp.
Mit dem Installieren einer PV-Anlage wird auch eine Menge Papierkram fällig. So muss die Anlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden und auch bei deinem Netzbetreiber. Bei letzterem wird dann auch direkt das Netz überprüft, ob es den Strom aufnehmen kann. Mit dem Erledigen des Papierkrams mit dem Netzbetreiber wird dann auch die Einspeisevergütung festgelegt.
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss allerdings deine PV-Anlage über ein Netzeinspeisegerät, kurz NEG, verfügen. Im Prinzip hat es die gleiche Aufgabe, wie ein Wechselrichter und noch viel mehr. Den dieser kann den Strom von Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln und das Einspeisen in das öffentliche Netz überwachen.
Zwar gilt für eine Laufzeit von Jahren immer derselbe Wert, der für den Strom gezahlt wird. Allerdings wurde über die Jahre die Einspeisevergütung immer geringer. Das ist die sogenannte Degression. Mit der Einführung der Einspeisevergütung im Jahr 2000 lag die Einspeisevergütung bei rund 50 Cent. Seit dem ist der Wert immer weiter gesunken.
Bis zur Novellierung des EEG 2023 wurde quartalsweise alle drei Monate der Degressionswert angepasst. Nachgeschaut werden können die aktuellen Werte auf der Seite der Bundesnetzagentur. Mit den Änderungen des Gesetzes wurde festgelegt, dass die Degression bis zum 01. Februar 2024 aussetzt. Erst dann soll in einem halbjährlichen Rhythmus die Degression angepasst werden.
Neben den sinkenden Einspeisewerten, sind allerdings auch die Kosten für eine Solaranlage gesunken. Durch die hohe Nachfrage an der Produktion von Solarstrom konnte der Markt für Solaranlagen profitieren und dadurch wurden auch die Preise niedriger.
Die 70 Prozent Reglung hat lange Zeit eine Volleinspeisung verhindert. Diese Regel besagte, dass nur maximal 70 Prozent der Leistung in das öffentliche Netz eingespeist werden durften. Das hatte zum Nachteil, dass eine große Menge an erneuerbaren Energien Strom nicht in das Netz eingespeist werden konnte. Warum wurde diese ganze Regel damals eingeführt? Es gab die Sorge, dass das Netz dies nicht aushalten würde.
Doch mit den Änderungen des EEG für 2023 wurde auch diese Regel angepasst. Ab dem 01. Januar ist es möglich, dass Neuanlagen dann ihren gesamten Strom einspeisen dürfen. Bestandsanlagen dürfen das trotz Änderungen der Regel dann immer noch nicht. Jedoch soll das in Zukunft auch noch geändert werden.
Das EEG 2023 bringt einige Änderungen mit sich. Unter anderem auch für die Einspeisevergütung. Die Grundregeln bleiben jedoch gleich. Weiterhin gilt die Vergütung für 20 Jahre, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Jedoch hat sich die Höhe der Einspeisevergütung verändert. So wurde die Einspeisevergütung seit langem wieder angehoben. Zusätzlich setzt die Degression bis 2024 aus. Wer also bis dahin seine Solaranlage in Betriebe nimmt, der erhält die bereits jetzt feststehende Einspeisevergütung.
Wie hoch genau die Einspeisevergütung ist, hängt von der Anlagengröße ab. Abgestuft wird dabei für Anlagen bis 10 kW, bis 40 kW und bis 100 kW. Anlagen darüber hinaus erhalten keine Vergütung, sie können jedoch über ein anderes Modell eine Marktprämie erhalten. Typisch für eine Anlage auf einem Privatdach ist eine Größe von bis zu 10 kWp. Damit läge die Einspeisevergütung bei 8,20 Cent. Bis 40 kWp wären es 7,1 Cent und bis zu 100 kWp erhalten 5,8 Cent.
Mit dem Wegfall der 70 Prozent Reglung ist es nun möglich zu 100 Prozent eine Volleinspeisung zu machen. Um das möglichst attraktiv zu machen, wird hierfür eine gesonderte Einspeisevergütung gezahlt. Konkret bedeutet das: Speist du deinen Strom komplett ein, dann erhältst du einen höheren Vergütungssatz. Dieser Vergütungssatz liegt allerdings immer noch unter dem aktuellen hohen Strompreis. Es ist also rein wirtschaftlich nicht unbedingt attraktiv. Liegt dein Stromverbrauch allerdings sehr niedrig, kann es möglicherweise attraktiv sein, den höheren Einspeisewert zu nehmen. Das ist jedoch eine individuelle Entscheidung.
Zu den eben genannten Werten der Einspeisevergütung kommt dann noch ein Zuschlag obendrauf. Für Anlagen bis zu 10 kWp bedeutet das, dass sie eine Einspeisevergütung von 13 Cent erhalten können.
| Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
Bis 10 kWp | 8,2 Cent pro kWh | + 4,8 Cent pro kWh |
Bis 40 kWp | 7,1 Cent pro kWh | + 3,8 Cent pro kWh |
Bis 100 kWp | 6,2 Cent pro kWh | + 5,1 Cent pro kWh |
Die Einspeisevergütung wird anteilig berechnet. Das bedeutet eine Anlage mit 20 kWp erhält nicht 7,1 Cent pro kWh bei einer Überschusseinspeisung. Das Ganze wird prozentual verrechnet. Bis 10 kWp wird mit 8,2 Cent pro kWh vergütet. Die übrigen 10 kWp Leistung, die wir vorhanden haben in unserem Beispiel, werden mit 7,1 Cent pro kWh verrechnet. Dadurch ergibt sich die Formel: 0,5 x 8,2 + 0,5 x 7,1.
Die Tatsächliche Einspeisevergütung liegt bei einer 20 kWp Anlage bei 7,65 Cent. Die 0,5 in der Formel entsprechen dem prozentualen Anteil und berechnen sich aus 10 kWp geteilt durch 20 kWp Nennleistung. Im Falle von 12 kWp würde die Formel also so aussehen: 0,83 x 8,2 + 0,16 x 7,1.
Durch die bereits erwähnte Degression hat sich die Einspeisevergütung in den letzten Jahren verändert und wurde mit dem Lauf der Zeit immer weniger. Gestartet ist die Einspeisevergütung 2000, für Anlagen bis 10 kWp, bei 50,62 Cent. 2004 erreichte sie ihren Höhenpunkt mit 57,4 Cent. Juli 2021 kam dann der Tiefpunkt mit lediglich 6,24 Cent pro kWh.
Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber ausgezahlt. Finanziert wurde bislang jedoch das Ganze über die EEG-Umlage. Diese wurde von allen Stromkunden bezahlt. Von dem Geld wurden den Netzbetreibern dann die Mehrkosten bezahlt, die sie durch die Einspeisevergütung haben. Seit dem 01. Juli 2022 ist die EEG-Umlage jedoch weggefallen. Zukünftig zahlt der Staat dafür.
Während in den frühen 2000er Jahren, dank einer hohen Einspeisevergütung und niedrigen Stromkosten sich die Frage nach Eigenverbrauch gar nicht stellte, werden jetzt die Anlagen eher für den Eigenverbrauch gebaut. Unter Eigenverbrauch versteht man dabei, dass der produzierte Strom auch vom Anlagenbetreiber selber verwendet wird. Das hat den Vorteil, dass die eigenen Stromkosten dadurch gesenkt werden. Insbesondere dadurch, dass in den letzten Jahren der Strompreis stark gestiegen ist, wird der „kostenlose“ Solarstrom besonders attraktiv.
Die Anlage kostet im ersten Moment viel Geld, jedoch kann über die Jahre auch eine Menge Geld eingespart werden. Durch die hohen Stromkosten werden die Kosten der Investition sogar schneller wieder rein gewirtschaftet. Die meisten Anlagen haben am Ende ihrer 20 Jahre Laufzeit ein Plus herausgewirtschaftet.
Die Einspeisevergütung ist auf eine Laufzeit von 20 Jahren begrenzt. Danach gilt die Anlage als „aus gefördert“ und man spricht auch von einer sogenannten Post-EEG-Anlage. Das ist allerdings noch nicht das Ende der Solaranlage. Die Module funktionieren auch nach einer Laufzeit von 20 Jahren weiterhin. Eine Möglichkeit ist es, weiterhin die Überschüsse einzuspeisen oder auch voll einzuspeisen und eine Post-EEG-Einspeisevergütung zu beziehen. Die ist jedoch deutlich geringer und orientiert sich am Jahresmarktwert für Solar. Die Summe wird also jährlich angepasst.
2021 lag der Jahresmarktwert für Solar bei 7,5 Cent. Davon geht aber noch ein Teil an den Netzbetreiber. Auch diese Reglung gilt nicht unendlich. Bis Ende 2027 kann diese fortführende Zahlung in Anspruch genommen werden, danach ist jedoch erstmal Schluss. Ob und wie diese Regel verlängert wird, ist derzeit noch unklar.
Die Einspeisevergütung ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, Geld mit seinem Solarstrom zu machen. Es gibt auch den Weg über die Direktvermarktung und damit den Erhalt der Marktprämie. Kurz gesagt, wird dabei der Strom nicht vom Netzbetreiber direkt abgenommen, sondern der Solarstrom wird an der Börse direkt verkauft. Dadurch erhält der Anlagenbetreiber den Börsenpreis für seinen Strom. Zusätzlich wird das Modell auch im EEG gefördert. Für Strom, der direkt an der Börse vermarktet wird, erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich noch eine Marktprämie. Anlagenbetreiber unter 100 kWp können sich frei entscheiden, welche der beiden Modelle sie sich aussuchen wollen, um Gewinn aus ihrem Solarstrom zu machen.
Für Bestandsanlagen gilt derzeit noch die 70-Prozent-Regel, das bedeutet, es darf nur 70 Prozent der Leistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Anlagen, die nach dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, können jedoch voll einspeisen. Für diese wurde die 70-Prozent-Regel aufgehoben.
Die Einspeisevergütung beträgt derzeit 8,2 Cent pro kWp, für Anlagen bis zu 10 kWp. Anlagen bis 40 kWp erhalten eine Vergütung von 7,1 Cent pro kWp und Anlagen bis 100 kWp erhalten 6,2 Cent pro kWp.
Nach Ablauf der 20 Jahre können die PV-Anlagen weiter betrieben werden. Es gibt seit 2021 die Lösung einer Post-EEG-Einspeisevergütung. Dabei wird für den eingespeisten Strom ein kleiner Betrag ausgezahlt. Allerdings gilt diese Regel nur bis Ende 2027.
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