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Eine Solaranlage bringt auch bürokratischen Aufwand mit sich. Einer dieser „Papierkram“-Pflichten ist die Registrierung im Marktstammdatenregister. An diesem Schritt führt kein Weg vorbei, die Registrierung ist erforderlich. Doch was ist das Marktstammdatenregister und was muss alles beachtet werden?
Das Marktstammdatenregister wird auch mit MaStR abgekürzt. Es handelt sich dabei um ein großes Register, in dem alle Energieerzeugungsanlagen verzeichnet sind. Dafür gibt es auch eine gesetzliche Grundlage. Diese ist im Energiewirtschaftsgesetz verankert in den Paragraphen 111e und 111f. Zielsetzung des Registers ist es, den bürokratischen Aufwand zu verringern. Vor der Einführung des Registers gab es mehrere unterschiedliche Register und die Anlagebeitreibenden mussten ihre Energieerzeugungsanlagen in unterschiedlichen Registern mehrfach registrieren.
Das MaStR erfasst nur „Stammdaten“ dabei handelt sich um Daten, die sich gar nicht oder selten ändern. Damit sind Daten gemeint wie, Name des Betreibenden, Adresse, die verwendete Technologie, sowie deren Leistungswerte. „Bewegungsdaten“ spielen bei der Registrierung keine Rolle. Das umfasst Daten, die Zählerstände betreffen oder Speicherfüllstände.
Das Register ist für jeden online einsehbar. Dabei werden personenbezogene Daten nicht veröffentlicht. Eingesehen werden kann der Betriebsstatus einer Anlage eingesehen werden. Hinzu kommen die Daten, wann die Anlage registriert und wann sie in Betrieb genommen wurde. Angaben zur Person werden nur über eine anonymisierte Nummer veröffentlicht. Auch die genaue Adresse wird nicht bekannt gegeben, nur die Postleitzahl und der Ort lassen sich in den öffentlichen Angaben finden. Ebenfalls einsehbar ist die Leistung der Anlage.
Das Register lässt sich mit Filteroptionen durchsuchen. So kann gezielt nur nach Solarthermie oder Solarer Strahlungsenergie gesucht werden. Weiter eingrenzen lässt sich die Suche unter anderem, in dem nach einem Landkreis oder Stadt gesucht wird. Noch kleiner wird der gesuchte Kreis, wenn nach einer Postleitzahl gesucht wird.
Privatpersonen können nicht die vertraulichen Daten im Register einsehen. Dafür hat die Bundesnetzagentur volle Einsicht in alle Daten, inklusive Adresse und personenbezogenen Daten. Auch die Netzbetreiber können sich die Daten ansehen. Allerdings nur für ihre die Anlagen, die in deren Netzgebiet enthalten sind. Ebenfalls haben einzelnen Behörden Zugriff auf die Daten. Darunter zum Beispiel das Umweltbundesamt.
Der Schutz von Standortdaten steht nur für Anlagen unter 30 kWp zur Verfügung. Bei Anlagen mit einer höheren Leistung wird der genau Standort bekannt gegeben. In den meisten Fällen handelt sich bei Anlagen in dieser Größenordnung jedoch um gewerbliche Anlagen.
Eine Registrierung wird dann fällig, wenn eine Anlage zur Energieerzeugung errichtet wird. Dabei ist es erst einmal egal, ob es sich um eine Photovoltaik oder eine andere Energie handelt. Ebenfalls müssen Speicher registriert werden. Es spielt auch keine Rolle, wie klein die Anlage ist. Balkonkraftwerke müssen ebenfalls in das Register eingetragen werden. Die einzige Ausnahme, die es gibt, sind Inselanlagen, die keinerlei Anschluss an ein öffentliches Stromnetz besitzen. Das ist zum Beispiel der Fall bei abgelegenen Berghütten, die keinen Stromanschluss besitzen und sich ausschließlich mit einer Inselanlage versorgen.
Grundsätzlich gilt für Solaranlagen, dass sie allerspätestens nach einem Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden muss. Bei nicht Einhaltung der Pflicht kann ein Bußgeld errichtet werden und es droht der Verlust der Vergütung durch das EEG. Bei Privatpersonen ist dies meistens die Einspeisevergütung. Die Anmeldung im MaStR ist zwangsweise notwendig, um die Vergütung zu erhalten, ohne kann diese nicht ausgezahlt werden. Sollten Änderungen geschehen, müssen auch diese dem MaStR gemeldet werden. Hierfür gibt es ebenfalls eine Frist von einem Monat, die beginnt, ab dem Tag, an dem die Änderung passiert ist.
Für Batteriespeicher gelten dieselben Fristen. Auch diese müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in dem Register gemeldet werden.
Die Solaranlage muss so lange registriert bleiben, wie sie im Betrieb ist. Sollte die Anlage jedoch nach über 20 Jahren irgendwann abgebaut werden, dann muss auch dies dem MaStR gemeldet werden. Allgemein gilt, dass alle hinterlegten Daten zur Solaranlage stets aktuell gehalten werden müssen. Das Abbauen der Solaranlage bildet hier keine Ausnahme.
Die Anlagenregistrierung kann selber vorgenommen werden oder von einer anderen Person. Das können zum Beispiel die Kinder sein, oder andere Verwandte, die helfen wollen. Das wichtige ist, dass diese Person dazu bevollmächtigt ist, die Registrierung vorzunehmen. Allerdings kann die Anmeldung auch durch den Installateur erfolgen. Einige Anbieter bieten an, den bürokratischen Aufwand zu vereinfachen, in dem sie die Anmeldung in Marktstammdatenregister für ihre Kunden vornehmen.
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Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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