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Die Direktvermarktung bildet eine Alternative zur Einspeisevergütung für Anlagen unter 100 kWp. Anlagen, die eine höhere Gesamtleistung haben, erhalten keine Einspeisevergütung. Ihnen steht nur der Weg der Direktvermarktung zur Verfügung. Doch was ist eigentlich Direktvermarktung?
Seit dem 01. Januar 2016 ist es für Anlagen, die größer sind als 100 kWp, Pflicht ihren Strom direkt zu vermarkten. Das Prinzip ist hierbei, dass der Strom nicht an den Netzbetreiber abgegeben wird, sondern der Strom an der Strombörse verkauft wird. In der Regel macht der Anlagenbetreiber das allerdings nicht selber, sondern geht den Weg über den Direktvermarkter. Dieser sorgt dafür, dass der Strom verkauft wird und zahlt dem Anlagenbetreiber anschließend eine Summe aus. Das EEG unterstützt dies mit der Marktprämie. Sie wird genau wie die Einspeisevergütung an den Anlagenbetreiber ausgezahlt. Die Marktprämie wird nicht vom Direktvermarkter selber, sondern vom zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt.
Die Gesetzgebung zur Direktvermarktung hat sich in den Jahren angepasst. Festgehalten ist alles im EEG. Die aktuellste Fassung beinhaltet, dass eine Pflicht erst relevant ist für Anlagen, die ab dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden. Haben diese eine Leistung von über 100 kW, dann sind sie dazu verpflichtet ihren Strom an der Börse zu vermarkten. Anlagen, die davor in Betrieb genommen wurden und eine Leistung von über 100 kW haben, müssen nicht zwangsweise den Weg der Direktvermarktung gehen.
Grundsätzlich gilt auch für Anlagen ab 750 kWp, dass sie die Grenze für die Einspeisevergütung überschritten haben. Jedoch greift hier noch eine zusätzliche Reglung. Die Anlagen erhalten nur eine Förderung durch das EEG, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Den Strom können sie nicht an den Netzbetreiber einfach abgeben, sondern müssen ihn auch an der Strombörse verkaufen.
Für größere Anlagen gibt es das Ausschreibungsverfahren. Hier können die Solarprojekte eingereicht werden. Die Projekte mit dem niedrigsten Gebot erhalten dann am Ende der Ausschreibungsrunde, den Zuschlag und werden gefördert. Dabei gibt es im EEG festgelegte Förderkontingente, die diese Projekte finanzieren sollen. Unterschieden wird dabei dann noch zwischen Solaranlagen des ersten und zweiten Segments, oder anders ausgedrückt: Freiflächenanlagen und Anlagen auf Gebäuden, sowie Schallschutzwänden.
Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, dass seine Anlage aus der Ferne regulierbar ist. Das bedeutet, der Direktvermarkter kann jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und diese bei Bedarf anpassen. So kann die Menge gedrosselt werden oder auch erhöht werden. Wichtig ist das aufgrund der Preisschwankungen am Markt. Die Preise an der Börse variieren ständig und hängen von Angebot und Nachfrage ab. Dadurch kann auch der Strompreis für Solar auch in den negativen Bereich rutschen. Um den Markt zu regulieren, wird der Zufluss an Strom von den PV-Anlagen direkt reguliert.
Die Marktprämie wird monatlich berechnet. Dafür wird der Marktwert Solar verwendet. Diese werden monatlich bei Netztransparenz veröffentlicht. Die Marktprämie soll dann den Wert ausgleichen zwischen dem angelegten Wert aus dem EEG und dem Marktwert Solar. Dadurch erhalten sowohl Anlagenbetreiber, die eine Einspeisevergütung oder die Marktprämie beziehen, ungefähr die gleiche Vergütung. Also die reine Formel lautet also: Marktprämie = Angelegter Wert – Marktwert Solar.
Mit der ausgezahlten Marktprämie armortisiert sich eine Anlage schneller. Damit ist es möglich, über eine Laufzeit von 20 Jahren ein größeres Plus zu erwirtschaften.
Die Managementprämie soll das Risiko mindern. Der Anlagenbetreiber muss Prognosen erstellen, wenn der Weg der Direktvermarktung gewählt wird. Die Prognosen enthalten die Werte, wie viel Strom wohl eingespeist wird. Es kann allerdings passieren, dass zum Beispiel durch das Wetter, diese Ziele nicht erreicht werden. In diesen Fall kann es dazu kommen, dass sogenannte Ausgleichsenergiekosten anfallen. Um jedoch den Anlagenbetreiber zu entschädigen für das Risiko und den Aufwand, erhält der Anlagenbetreiber eine Prämie. Derzeit liegt sie bei 0,4 Cent pro kWh. Diese wird vom Netzbetreiber zusammen mit der Marktprämie ausgezahlt. Früher wurde sie separat aufgelistet, inzwischen steht auf der Rechnung nur noch der Posten Marktprämie.
Die Marktprämie wird aus demselben Topf wie die Einspeisevergütung gezahlt. Das bedeutet, sie wurde bis Juli 2022 aus den EEG-Umlagen finanziert. Die EEG-Umlage wurde von allen Stromkunden erhoben und auf dem EEG-Konto gesammelt. Von da wurde das Geld dann entsprechend weiter gegeben. Im Falle der Direktvermarktung erhält der Netzbetreiber das EEG-Geld, um es dann dem Anlagenbetreiber auszuzahlen. Da die EEG-Umlage seit Juli 2022 weggefallen ist, wird die Marktprämie von staatlichen Geldern gezahlt.
Nach Ablauf der 20 Jahre ist eine Anlage immer noch betriebsfähig. Sie gilt dann als Post-EEG-Anlage und produziert weiterhin Strom. Hier gibt es verschiedene Wege, damit umzugehen. Eine Möglichkeit wäre es, den Strom weiterhin an der Börse direkt zu vermarkten. Jedoch wird hierbei keine Marktprämie mehr ausgezahlt. Es bleibt also nur noch der Börsenpreis. Wird auch hier das über einen Direktvermarkter gemacht, will dieser wiederum einen Anteil daran haben. Sollte das für dich eine Option sein, suche dir den passenden Direktvermarkter, der dir ein passendes Angebot macht.
Grundsätzlich ist das Ziel, dass bei beiden Modellen ungefähr gleich viel unterm Strich rauskommt. Jedoch steht den Anlagen unter 100 kWp frei zu wählen, welches Modell sie bevorzugen. Es ist sogar möglich in der Laufzeit von 20 Jahren EEG-Förderung, zwischen den beiden Modellen hin und her zu wechseln. Das einzige, was dabei zu beachten ist, sind die Fristen, die sowohl der Direktvermarkter als auch der Netzbetreiber hat. Wird von der Direktvermarktung in die Einspeisevergütung gewechselt, wird dann die Einspeisevergütung gezahlt, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt.
Wichtig zu beachten ist, dass nach der Laufzeit von 20 Jahren der Wechsel nicht mehr möglich ist. Entscheidet sich der Anlagenbetreiber nach den 20 Jahren auf die Direktvermarktung umzusteigen, um den Börsenpreis zu erhalten, kann nicht nach einigen Monaten wieder zur Post-EEG-Einspeisevergütung gewechselt werden.
Anlagenbetreiber können frei wählen, welchen Direktvermarkter sie ihren Strom anvertrauen wollen. Je nach Unternehmen variieren die Angebote. Es spricht auch nichts dagegen, im Laufe der Zeit den Anbieter zu wechseln. Einzig allein die Meldefristen und Vertragsbedingungen müssen dabei beachtet werden. Auf dem Markt gibt es inzwischen einige zur Auswahl, wir zeigen dir eine Auswahl.
Next Kraftwerke ist Deutschlands größter PV-Direktvermarkter. Das Cleantech Unternehmen wurde 2009 in Köln gegründet und arbeitet seit dem im Stromsektor. 2021 hat Shell das Unternehmen übernommen. Seit dem ist es eine Tochtergesellschaft von Shell im Bereich Trading und Supply von Shell Energy.
Mark E ist seit 2012 im Direktvermarktungsgeschäft tätig. Dabei gehört er zu ENERVIE Gruppe und ist einer der größten Energiedienstleistern in NRW. Hinzu kommt das im Bereich der Energie, das Unternehmen seit über 100 Jahren Erfahrung besitzt. Mit einem online Formular kannst du deine Anlage direkt registrieren lassen.
E.ON hilft dir nicht nur dabei deine PV-Anlage aufs Dach zu bekommen, sondern nimmt dir deinen Strom als Direktvermarkter bei Bedarf auch wieder ab. Das Unternehmen gehört deutschlandweit zu den führenden Energieunternehmen.
Das Unternehmen EnBW stammt aus Baden-Württemberg und agiert auch auf dem internationalen Markt. Seit 1997 ist das Unternehmen auf dem Energiemarkt unterwegs. Auch diese bieten einen Direktvermarktungsservice für PV-Anlagen an.
Lumenza bietet seit 2013 Direktvermarktung an. Dabei wird dieser Service auch gezielt für kleine PV-Anlagen angeboten, die nicht die 100 kWp Grenze erreicht haben. Das Unternehmen aus Berlin hat das Ziel, Ökostromlieferanten mit regionalen Stromverbrauchern zusammenzubringen.
Direktvermarktung kann sich auch für kleine Anlagen lohnen. Grundsätzlich sollte es keine große Differenz zwischen ausgezahlter Einspeisevergütung und Marktprämie geben. Dennoch kann es Monate geben, in denen die Marktprämie höher ausfällt, als die Einspeisevergütung. Abhängig ist das aber auch unter anderem von den Verträgen, die mit dem Direktvermarkter ausgewählt wurden.
Anlagen, die nach dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und zusätzlich eine Leistung über 100 kW haben, müssen ihren Strom direkt vermarkten. Anlagen, die kleiner sind, können zwischen Einspeisevergütung und Marktprämie wählen.
Direktvermarktung beschreibt den Vorgang, dass der produzierte Strom an der Börse verkauft wird. Bedeutet, der Strom wird nicht wie bei der Einspeisevergütung einfach an den Netzbetreiber abgegeben. Meistens verkaufen die Anlagenbetreiber nicht selber ihren Strom, sondern schließen Verträge mit Direktvermarktern ab, die den Strom für den Anlagenbetreiber an der Börse vermarkten.
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