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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es seit mehr als 22 Jahren. Gerade in Bezug auf Photovoltaik spielt es eine große Rolle, sei es für Privatpersonen oder auch Unternehmen. Alles, was in Bezug auf die PV-Anlagen zu regeln ist, wird in dem Gesetz widergespiegelt. Was genau das EEG ist und was es darüber zu wissen gibt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Das EEG dient dazu, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Seit dem 1. April 2000 ist das ursprüngliche Gesetz in Kraft. Seit dem gab es mehrere Novellen, die das Gesetz angepasst haben. So umfasste vor 22 Jahren das Gesetz nur 12 Paragraphen, mittlerweile umfasst es 105. In dem Gesetz selber sind Ziele und auch Maßnahmen definiert, die die erneuerbaren Energien voranbringen sollen. Unter die erneuerbaren Energien fällt nicht nur die Solarenergie, sondern auch Windenergie, Wasserkraft und Energien aus Biomasse sowie Geothermie.
Bei den Erneuerbaren Energien spricht von der Gewinnung von Energie aus Quellen, die einen unendlichen Vorrat besitzen. Dazu zählt zum Beispiel die Solarenergie. Die Sonne scheint und wir können daraus Energie gewinnen. Erneuerbare Energien gelten als nachhaltige Energiequellen.
Auf der anderen Seite stehen die fossilen Energieträger. Diese haben im Gegensatz einen endlichen Vorrat. So gibt es auf der Erde nur eine bestimmte Menge an Braun- und Steinkohle. Irgendwann sind diese Ressourcen erschöpft.
Das EEG ist da, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. In dem Gesetzestext stehen die Ziele auch noch mal deutlich formuliert. So soll bis 2030 der Bruttostromverbrauch von erneuerbaren Energien bei 65 Prozent liegen. Hinzu kommt, dass Deutschland bis 2050 Treibhausgasneutral sein soll.
Neben den Zielen werden auch noch konkretere Sachen formuliert. So gibt es Zahlen, um viel sich die einzelnen erneuerbaren Energien jährlich steiger sollen. Um all diese Ziele einzuhalten, gibt es dann noch konkrete Fördermaßnahmen, die formuliert wurden, die den Ausbau aktiv unterstützen sollen. Das alles gibt es allerdings nicht nur für Solarenergie, sondern auch für alle anderen Energien, die nicht zu den fossilen Energieträgern zählen.
Neben Zielen und Maßnahmen befasst sich das EEG ausführlich mit dem Rechtsschutz, unter anderem ist im §81 des EEG festgehalten, dass eine Clearingstelle im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz existiert. Dieses ist dazu da, um alle eventuellen Streitfragen zu klären.
Für PV-Anlagen Betreiber oder auch für die, die es werden wollen, gibt es einige wichtige Punkte. Diejenigen, die sich für größere Anlagen interessieren, können sich für die gesetzlich festgelegten Ausschreibungen bewerben. Das betrifft allerdings erst Solaranlagen ab 301 kWh Leistung. Interessant ist das eher für Agrophotovoltaik und ähnlich große Projekte.
Interessanter für den Privathaushalt sind jedoch die Paragraphen, die sich mit den Einspeisevergütungen befassen. Hier ist genaustens festgehalten, wie hoch der Betrag ausfällt und dass sich das auf einen Zeitraum von 20 Jahren beschränkt. Danach gelten die Post EEG-Reglungen.
Hinzu kommt, dass in dem Gesetz ebenfalls festgehalten, dass die Netzbetreiber dazu verpflichtet sind, den Strom abzunehmen. Dazu zählt auch, dass der Netzbetreiber dafür zuständig ist, dafür zu sorgen, dass das Netz dementsprechend ausgebaut und optimiert wird. Die Kosten, die dabei anfallen, das Stromnetz in einem optimalen Zustand zu halten, trägt dabei der Netzbetreiber. Für den Anschluss an das Stromnetz zahlt jedoch der Anlagenbetreiber.
Ebenfalls war bis Ende Juli 2022 die EEG-Umlage wichtig. Doch mit den Änderungen fallen diese Paragraphen nun in Zukunft weg. Die EEG-Umlage mussten bis lange alle Stromkunden bezahlen. Sie diente dazu, den Ausbau zu fördern. Mit dem Wegfall werden die Stromkunden finanziell entlastet. Mit der Umlage wurde die Einspeisevergütung finanziert. Grund dafür ist, dass die Einspeisevergütung einen konstanten Preis hat, der Strompreis selber aber nicht. Die Differenz wird über die EEG-Umlage gezahlt. In Zukunft wird der Bund das über den „Energie- und Klimafonds“ finanzieren.
Am 01. April 2000 ist das Erneuerbaren Energien Gesetz in Kraft getreten. Damals hat es das Stromeinspeisungsgesetz abgelöst. In seiner ersten Fassung war es noch nicht so detailliert, wie es heute ist. So waren die wichtigsten Sachen damals schon festgehalten. Darunter die Einspeisevergütung, erste Ziele und die Reglung zu Erfahrungsberichten.
Die Technik entwickelt sich allerdings weiter und so musste auch das Gesetz immer und immer wieder angepasst werden. In diesen sogenannten Novellen kamen neue Aspekte hinzu und ergänzten die bereits vorhandenen Paragraphen. Somit wurde das EEG mit der Zeit immer konkreter und detaillierter in seinem Umfang.
Ein Beispiel, was sich über die Jahre zum Beispiel geändert hat, sind die Klimaziele, die dort festgehalten sind. Im Jahr 2000 ist in §1 die Rede davon, dass bis 2010 die erneuerbaren Energien mindestens verdoppelt werden müssen. Etwas klarer formuliert ist es in der aktuelleren Fassung, hier soll wie eingangs schon erwähnt bis 2030 der Bruttostromverbrauch aus 65 Prozent erneuerbaren Energien bestehen. Bis 2050 die Stromerzeugung treibhausgasneutral sein soll.
Auch die Fördermöglichkeiten haben sich mit der Zeit verändert, so gab es zwar seit 2000 die Einspeisevergütung, aber erst seit 2017 gibt es Innovationsausschreibungen. Diese sollen innovative Konzepte fördern. Darunter befinden sich zum Beispiel Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung.
Hatte das EEG Auswirkungen auf den Ausbau? Grundsätzlich kann man sagen, dass es in den letzten Jahren einen Anstieg von erneuerbaren Energien gab. Der Strommix im Jahr 2000 bestand zum Größtenteils aus den fossilen Energieträgern: Kernenergie, Braun- und Steinkohle. Insgesamt machte das einen Anteil von ungefähr 80 Prozent aus. Hier ist ein starker Rückgang zu beobachten. Sodass im Jahr 2012 diese Energieträger nur noch rund 40 Prozent im Strommix ausmachen.
Für die Erneuerbaren Energien gab es umgekehrt einen starken Anstieg. Im Jahr 2000 waren die erneuerbaren Energien bei um die 6 Prozent. 2021 wiederum lieferten sie knapp 41 Prozent des Bruttostromverbrauchs. So lässt sich also zumindest sagen, dass in den letzten Jahren zumindest etwas im Ausbau passiert ist.
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz soll den Ausbau von Erneuerbaren Energien fördern. Somit werden alle Energie-Anlagen, die aus regenerativen Quellen Energie beziehen, gefördert. Das kann Photovoltaik sein, aber auch Windenergie und andere erneuerbare Energien.
Das wohl interessanteste ist der Wegfall der EEG-Umlage und die Erhöhung der Einspeisevergütung. Mehr über die Änderungen zum EEG 2023 erfährst du in unserm Artikel.
Die EEG-Umlage sollte den Ausbau der erneuerbaren Energien finanzieren. Bislang mussten alle Stromkunden die EEG-Umlage zahlen. Seit dem 1. Juli 2022 wurde diese jedoch abgeschafft und Stromkunden müssen die EEG-Umlage nicht mehr zahlen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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