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Nicht nur Privatpersonen können von Solarstrom profitieren. Häufig haben Unternehmen sehr viel Platz für Solaranlagen und können dadurch große Mengen an Strom produzieren. Zusätzlich gibt es verschiedene Gründe, warum es für ein Unternehmen durchaus interessant sein kann, sich für eine grüne Stromversorgung zu entscheiden.
Photovoltaik hat viele Vorteile für ein Unternehmen. Das wohl offensichtlichste ist, dass die Stromkosten drastisch gesenkt werden. Je nach Betrieb können die Stromkosten sehr hoch ausfallen. Mit eigen produzierten Solarstrom können diese unabhängig vom Netzbetreiber werden. Darunter fällt auch, dass das Unternehmen den Schwankungen der Stromkosten nicht unterliegt und damit finanzielle Stabilität besitzt. Je weniger das Unternehmen für Strom zahlen muss, desto mehr sparrt das Unternehmen unter dem Strich.
Dazu kommt, dass damit ein wichtiger Schritt zur Energiewende beigetragen wird. Das Unternehmen läuft damit mit eigen produzierten Ökostrom, was der Natur zugutekommt. Obendrauf kann sich die Marketingabteilung freuen. Denn ein Unternehmen, welches mit Solarstrom läuft, verschafft sich ein gutes Image.
Zudem kann der Solarstrom für verschiedene Sachen verwendet werden. Neben den offensichtlichen Geräten, die für die Arbeit benötigt werden, kann auch eine Klimaanlage oder die Warmwasser Erzeugung über Solarstrom laufen. Ebenfalls können Parkplätze mit Wallboxen für E-Autos bereitgestellt werden, was praktisch für mögliche E-Dienstwagen ist. Es könnte aber auch einfach den Arbeitsplatz für Arbeitnehmende attraktiver machen.
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Grundsätzlich gilt bei der Planung für Unternehmen das gleiche wie bei Privatpersonen. Nur das hier wesentlich größer gedacht wird.
Zunächst einmal sollte geprüft werden, an welchen Stellen es Platz für Photovoltaik gibt. Eignet sich vielleicht eine Fassade mit Südausrichtung besonders gut? Gibt es geeignete Dachflächen? Zusätzlich müssen bei Dächern geprüft werden, ob diese stabil genug wären, die zusätzliche Last zu tragen. Handelt es sich um ein großes Firmengelände, kann vielleicht auch über eine Freiflächenanlage nachgedacht werden.
Überall sollten dann die Bedingung geprüft werden, welche Ausrichtung der Ort zur Sonne hat und ob gegebenenfalls andere Gebäude oder Bäume zur Verschattung führen könnten. Handelt es sich, um ein Flachdach, lohnt es sich darüber nachzudenken, ob nicht eine Kombination mit einem Gründach sinnvoll wäre.
Ein weiterer Ort, der gerne vergessen wird, ist der Parkplatz. Gibt es einen Firmenparkplatz, könnte dieser mit einem Solarcarport ausgestattet werden. Dieses würde dann ebenfalls Strom produzieren.
Das Ziel einer Photovoltaikanlage ist es möglichst, die eigenen Stromkosten zu senken. Dafür ist es notwendig, ein Lastprofil des Unternehmens zu erstellen. Damit kann ermittelt werden, zu welchem Zeitpunkt ein Unternehmen wie viel Strom verbraucht. Je nach Unternehmen und dessen Betriebszeiten variieren solche Lastprofile, somit kann im Voraus keine generelle Aussage getroffen werden.
Im Normafall wird dafür alle 15 Minuten der Stromverbrauch überprüft und das über den ganzen Tag hinweg verteilt. Um jedoch eine möglichst genaue Aussage über den Strombedarf treffen zu können, sollten diese Werte für jede Jahreszeit zur Verfügung stehen. Den diese Lastprofile können je nach Jahreszeit unterschiedlich ausfallen, Gründe dafür sind Heizungen oder auch Klimaanlagen.
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Auch Unternehmen müssen sich der Frage stellen, ob ein Stromspeicher notwendig ist. Der Vorteil bei Unternehmen, gegenüber Privathaushalten ist, dass der Mittagspeak in der Regel genutzt werden kann. Da die Menschen genau zu der Zeit arbeiten. So schaffen es Unternehmen auf eine Eigenverbrauchsquote von bis zu 80 Prozent, ganz ohne Speicher.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es Unternehmen gibt, die auch abends Strom verbrauchen, da zum Beispiel auch nachts gearbeitet wird. Genau in diesen Fällen kann ein Stromspeicher durchaus Sinn ergeben. Mit dem Speicher wird der überschüssige Strom gespeichert und kann dann Nachts verwendet werden. Ebenfalls können die Speicher, als Ausgleich dienen für Tage, an denen nicht die erwartete Menge an Strom produziert werden konnte.
Es ist eine individuelle Entscheidung, die getroffen werden muss. Der zuständige Solarteur kann in diesem Fall auch noch mal beraten, wie sinnvoll es für das individuelle Unternehmen ist.
Bei einem Stromausfall wird zunächst auch einmal die Solaranlage abgeschaltet. Damit sitzt das Unternehmen dann auch erst einmal ohne Strom da. Um das zu verhindern, kann ein Ersatzstromsystem oder ein Notstromsystem integriert werden. Diese ermöglichen es auch während eines Stromausfalles, die Stromversorgung aufrechtzuerhalten.
Das birgt weitere Vorteile. Ist die Region, von einem Stromausfall betroffen, können die dort liegenden Unternehmen, die auf Strom angewiesen sind, nicht arbeiten. Ein Notstromsystem mit eigen produzierten Strom verhindert dies und sorgt dafür, dass es nicht ungeplanten Arbeitsausfällen passt.
Bevor eine Solaranlage installiert wird, sollte geprüft werden, ob eine Baugenehmigung vonnöten ist. Grundsätzlich gilt, dass keine Baugenehmigung gebraucht wird. Wie so oft, gibt es allerdings Ausnahmen. Eine Ausnahme sind denkmalgeschützte Gebäude. Ebenfalls eine Ausnahme bilden Freiflächenanlagen, also Anlagen, die nicht auf dem Dach oder Fassade montiert werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann diese Baugenehmigungen erteilen. Sollte diese benötigt werden, sollte sich jedoch rechtzeitig darum bemüht werden, damit es nicht zu Verzögerungen kommt.
Es gibt keine einheitliche Reglung der Solarpflicht in Deutschland. Jedes Bundesland hat seine eigenen Reglungen. Jedoch betrifft es teilweise jetzt schon Unternehmen. Mit Blick in die Zukunft werden die Reglungen eher mehr, als weniger. Doch was bedeutet das jetzt konkret für Unternehmen?
Hamburg zum Beispiel führt, ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten ein. Das schließt auch gewerbliche Gebäude mit ein. Ab da muss, ein neugebautes Firmengebäude eine Solaranlage integriert haben. Ab 2025 trifft das dann auch auf Dachsanierungen zu. Wer dann sein Unternehmensdach saniert, kann die Solaranlage direkt mit einplanen.
In anderen Bundesländern gibt es allerdings noch andere Reglungen. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat bereits eine Solarpflicht für neugebaute Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Große Betriebe, die einen neuen Firmenparkplatz dieser Größenordnung planen, müssen bereits jetzt schon die Solaranlagen fest einplanen.
Welche Reglungen es genau für welches Bundesland gibt, kannst du in unserem Artikel zum Thema Solarpflicht nachlesen.
Solarziele und Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Nicht nur Privathaushalte können eine PV-Förderung beantragen, auch für Unternehmen gibt es Möglichkeiten. Zum einen wäre da die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die einen Kredit zur Verfügung stellen, um das Projekt zu finanzieren. Dabei handelt es sich um ein Kredit mit einem günstigen Zinssatz im Vergleich zu Banken.
Neben der KfW bieten allerdings auch verschiedene Banken sogenannte Solarkredite an oder Kredite, die den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern. Diese können auch von Unternehmen beantragt werden.
Ebenfalls als finanzielle Unterstützung dienen die Einspeisevergütungen, die im EEG festgehalten sind. Dabei wird überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist und dafür gibt es dann einen vorher festgelegten Betrag.
Ebenfalls sind regionale Förderungen nicht außer Acht zu lesen. Sowohl Länder als auch Städte und Kommunen haben ihre eigenen Förderprogramme, die auch Unternehmen mit einschließen. Hier lohnt es sich vorab zu informieren, was die Region derzeit anbietet. Dabei kann es auch sein, dass nur einzelne Komponenten, wie ein Speicher gefördert wird. Die Förderdatenbank kann hier helfen, nach Förderungen zu suchen.
Neben der Planung zur eigenen Photovoltaik Anlage für Unternehmen müssen auch weitere Faktoren berücksichtigt werden. Den eine Solaranlage bedeutet auch bürokratischen Aufwand, der nicht vergessen werden sollte.
Überschüssiger Strom wird genau wie dem Privathaushalt in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür bekommt das Unternehmen auch ganz normal die im EEG vorgeschriebene Einspeisevergütung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Einspeisevergütung nur bis Anlagen von 100 kWp gilt. Viele große Unternehmen werden allerdings über die 100 kWp Grenze stoßen. Das ist jedoch kein Problem. Der Strom wird trotzdem eingespeist. Nur muss sich das Unternehmen selbstständig um die Vermarktung kümmern. Bedeutet der Strom wird im Prinzip an der Börse verkauft und dafür bekommt das Unternehmen ebenfalls Geld. Doch damit der überschüssige Strom wirklich Geld abwirft, muss das Unternehmen sich selbstständig darum kümmern.
Die Einspeisevergütung gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre. Jedoch sank die Einspeisevergütung bisher monatlich. Mit den Änderungen des EEG wurde die Einspeisevergütung jedoch nochmal angehoben und die Senkung für zwei Jahre pausiert. Anlagen, die bis Ende 2024 angemeldet werde, erhalten die gleiche Einspeisevergütung. Für eine Anlage bis 10 kWp liegt der Wert bei 8,2 Cent pro kWh. Bei Anlagen bis 100 kWp liegt die Vergütung bei 6,2 Cent pro kWh. Wer sich für eine Volleinspeisung entscheidet und den Strom nicht selber verwendet, erhält zudem einen Bonus. Bei Anlagen bis 10 kWp entspricht das 4,8 Cent pro kWh und bei Anlagen bis 100 kWh wären es 5,1 Cent pro kWh.
Steuerrechtlich relevant ist ebenfalls, wer genau den Strom nutzt. Handelt es sich um einen großen Betrieb, der auf dem Gelände noch Tochtergesellschaften oder auch eine Betriebskantine hat, die ebenfalls mit dem Solarstrom versorgt werden, der beliefert Dritte. Nur wenn das Unternehmen, das den Solarstrom produziert, diesen selbst verwendet, gibt es keine Belieferung an Dritte.
Gibt es Tochtergesellschaften und oder Betriebskantinen, dann wird das Unternehmen, dass den Strom erzeugt zum Stromversorger. Daher muss genau gemessen werden, was der tatsächliche Eigenverbrauch ist und wie viel Dritte verbraucht haben. Wichtig war das vor allem für die EEG-Umlage. Diese wurde allerdings zur Entlastung der Energiekosten zum 01. Juli 2022 abgeschafft und ist ab Januar 2023 dauerhaft abgeschafft.
Auch wenn die EEG-Umlage wegfällt, müssen die Belieferung an Dritten dokumentiert werden, wenn eine Inanspruchnahme von reduzierten individuellen Netzentgelten oder reduzierter Stromsteuer auf Strom aus dem öffentlichen Stromnetz stattfinden soll. Ebenfalls muss dies aus steuerlichen Gründen genau aufgezeichnet werden und den einzelnen Dritten regelmäßig Rechnungen geschrieben werden. Das gehört zu den Pflichten des Stromversorgers, welches das Unternehmen in diesem Fall ist.
Solaranlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden, ebenfalls sollte die Solaranlage beim Netzbetreiber gemeldet werden. Das ist zum Beispiel notwendig, damit die Einspeisevergütung ausbezahlt werden kann.
Soweit sind die Anmeldungen auch für Privathaushalte vorzunehmen. Allerdings müssen Unternehmen, die den Strom auch an Dritte abgeben, dieses beim Hauptzollamt beantragen. Das ist in Paragraf 9 StromStV festgehalten.
Auch muss das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden, den die Solaranlage befindet sich auf gewerblichen Gebiet und fällt damit immer unter die steuerliche Erfassung.
Nachdem die Anlage installiert wurde, ist diese auch für die Steuern interessant. Die lineare Abschreibung ermöglicht es über die Nutzungsdauer von 20 Jahren die Kosten abschreiben zu lassen. Unternehmen können jedoch zusätzlich noch einen Investitionsabzug erhalten. Damit kann bereits bevor der Anschaffung Kosten abgeschrieben werden.
Wer keine eigene Solaranlage auf dem Unternehmensdach haben möchte, kann diese Dachfläche auch vermieten. Dann kann ein anderes Unternehmen diese Fläche nutzen und Solarmodule darauf setzen. Das Unternehmen, welches die Dachfläche zur Verfügung stellt, kann ebenfalls davon profitieren. Dafür gibt es unterschiedliche Vergütungsmethoden. Neben der Möglichkeit von Einmalzahlungen oder auch monatlichen sowie jährlichen Zahlungen, gibt es auch die Möglichkeit, dass eine kostenlose Dachsanierung enthalten ist.
Ja, je nach Unternehmen fallen die Stromkosten sehr hoch aus. Mit dem Solarstrom kann den Preisschwankungen des öffentlichen Netzes entgangen werden und somit auch eine finanzielle Stabilität erlangt werde.
Einheitlich kann man dies nicht beantworten, da jedes Bundesland eigene Solarreglungen hat. Hamburg als Beispiel schreibt jedoch für Neubeuten ab 2023 eine Solaranlage vor. Das betrifft dann auch neue Firmengebäude.
Derzeit kann man mit Preisen von 1.300 €*bis 1.600 €* pro kWp rechnen. Je nachdem wie Groß die Anlage sein soll summiert sich das ganze. Anlagen von 30 kWp würden dann zwischen 39.000 €* und 48.000 €* grob kosten. Größere Anlagen kosten dementsprechend deutlich mehr. Bei Anlagen von 200 kWp ist mit 260.000 €* bis 320.000 €* zu rechnen.
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