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Update: Am 27.7.2022 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Neuordnung des BEG bekannt. Seitdem sind die KfW-Programme 461 und 463 gestoppt. Die Änderungen sind im Artikel bereits berücksichtigt.
Anmerkung: Die Infos sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch sind Fehler nicht ausgeschlossen. Prüfe daher bitte vor Beginn Deines Vorhabens, ob die jeweiligen Informationen und Förderprogramme noch gültig sind. Die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Photovoltaik Förderung ist hilfreich, um die Anschaffungskosten der PV-Anlage zu senken und dadurch auch die Rendite der Investition zu erhöhen. Verschiedene staatliche PV Förderungen sollen dabei helfen, die initialen Kosten für Photovoltaik zu minimieren und möglichst viele zur persönlichen Energiewende zu überzeugen. Aber: Welche PV Förderung ist für das eigene Projekt die Richtige? Wir geben Dir einen Überblick über die verschiedenen bundesweiten und regionalen Förderprogramme und zeigen Dir, welche Förderung Du in Anspruch nehmen kannst!
Die wesentliche Förderstruktur für Photovoltaikanlagen auf Bundesebene haben wir Dir in dem Diagramm aufgegliedert. Diese basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Darin ist die Einspeisevergütung festgelegt, die die Grundförderung für PV-Anlagen darstellt. Aber auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können PV-Anlagen. Darin wird unterschieden zwischen:
Die Differenzierungen sind relativ selbsterklärend: WG und NWG befassen sich mit der Komplett-Sanierung, dem Neubau oder Kauf von energieeffizienten Wohngebäuden oder Nicht-Wohngebäuden (also z.B. Büroräume, Gewerberäume etc.), unter EM werden Einzelmaßnahmen verschiedener Art gefördert, die die Energieeffizienz steigern, wie zum Beispiel die Erneuerung des Heizsystems. PV-Anlagen können durch das BEG nur im Rahmen einer Komplettmaßnahme, als WG oder NWG gefördert werden. Als Einzelmaßnahme können Solarthermieanlagen gefördert werden.
Bei der Frage, welche Förderung die Richtige ist, geht es daher zunächst darum, ob Du eine Komplettmaßnahme planst oder eine Einzelmaßnahme und ob es sich um ein Wohngebäude handelt oder nicht. Im Rahmen der bundesweiten Photovoltaik Förderung kannst Du außerdem auch zwischen der Art der Förderung wählen: Möglich ist ein zinsgünstiger Kredit oder ein Zuschuss. Ausgehend von diesen Daten gibt es dann eine passende KfW- oder BAFA-Förderung für Dich.
Um den Weg zur eigenen PV-Anlage zu vereinfachen, haben wir Dir eine Anleitung zusammengestellt, mit der Du möglichst unkompliziert Förderungen für Deine Solaranlage beantragen kannst:
Viele Förderungen werden in Relation zu den anfallenden Kosten ausgegeben. Bevor Du daher einen Antrag auf Förderung stellen kannst, musste Du zuerst ein Angebot von einem Photovoltaik-Anbieter einholen. Übrigens: Du kannst Dein Angebot prüfen lassen! Dabei geben wir Dir einen Überblick, ob das Angebot im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis ein guter Deal ist oder nicht.
Liegt Dir ein gutes Angebot vor, kannst Du Deinen Förderantrag stellen. Dafür suchst Du Dir zunächst das passende Programm aus. Unser Diagramm hilft Dir bei der Navigation durch die verschiedenen bundesweiten Förderprogramme zu Photovoltaik. Für die Suche nach lokalen Förderprogrammen kannst Du die Förderdatenbank nutzen.
Wie Du den Antrag auf Förderung stellst, hängt von dem gewählten Programm ab. Programme bei der KfW beantragst Du grundsätzlich über Deine Hausbank. Vereinbare also dort einen Termin. Förderungen für Komplettmaßnahmen (Neubau, Kauf, Kernsanierung) werden außerdem nur ab einem bestimmten Energieeffizienzstandard ausgegeben. Hier benötigst Du daher für den Termin bei Deiner Hausbank noch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Den Antrag selbst stellt dann Deine Hausbank in Deinem Namen. Den Antrag auf Zuschuss für eine Einzelmaßnahme hingegen stellst Du beim BAFA. Hierfür findest Du auf der Website ein Formular, welches Du direkt online einsenden kannst.
Benötigte Dokumente
Im Laufe der Antragstellung werden folgende Dokumente benötigt:
BAFA-Antrag:
KfW-Antrag:
Sobald Du eine Förderzusage erhalten hast, kannst Du den Auftrag erteilen und mit der Umsetzung Deiner Energieeffizienz-Maßnahmen beginnen. In einigen Fällen kannst Du auch schon vor dem Erhalt der Zusage mit der Umsetzung beginnen, dann allerdings auf eigene Gefahr. Konkret bedeutet das, dass Du das Risiko eingehst, die vollen Kosten zu tragen, sollte Dein Förderantrag abgelehnt werden.
Sind alle Arbeiten beendet, müssen in der Regel Nachweise eingesendet werden. Sind diese geprüft, kann die Förderung ausgezahlt werden.
Förderungen für die PV-Anlage zu beantragen, kann zur echten Herausforderung werden. Daher wollen wir eine Grundlage schaffen, die hoffentlich etwas Licht in den Bürokratie-Dschungel bringt und die wichtigsten Begriffe und Institutionen rund um Förderungen und ihren Zusammenhang erläutern:
BEG steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ und bildet die gesamte bundesweite Förderung für Maßnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden ab. Mit dem Programm wurden im Jahr 2020 verschiedene Programme der KfW-Banken und des BAFA zusammengefasst, um den Prozess zu erleichtern. Die Förderungen unter dem BEG werden dennoch nach wie vor von den KfW-Banken und dem BAFA administriert.
EEG, das steht für „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, welches erstmals im Jahr 2000 verabschiedet wurde. Darin wird die Energiewende geregelt, unter anderem durch die Einspeisevergütung. Zuletzt wurde es Anfang des Jahres durch das Osterpaket angepasst.
Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (kurz: KfW) ist eine Förderbank, also eine Spezialbank, die öffentliche Mittel eines Förderprogramms weiterleitet. Die KfW-Banken haben keine eigenen Filialen, sondern sind über Hausbanken erreichbar. Wer ein Förderprogramm der KfW-Banken in Anspruch nehmen möchte, bewirbt sich dafür über die eigene Hausbank, die den Antrag wiederum an die KfW weiterleitet.
Das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) ist unter anderem für die Förderung effizienter Energien zuständig – dazu zählt auch Photovoltaik. Explizit beantragst Du hier einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz Deiner Immobilie.
Das BAFA ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Zuschuss-Variante zuständig. Das heißt konkret: Wenn Du eine einzelne Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz planst und dafür einen Zuschuss erhalten möchtest, wendest Du Dich an das BAFA. Möchtest Du die Finanzierung hingegen über einen zinsgünstigen Kredit abwickeln, findest Du bei der KfW das richtige Förderprogramm für Dich. Wichtig: PV-Anlagen zählen NICHT zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen (bzw. nur, wenn sie zur Wärmeerzeugung genutzt werden). Das BEG EM fördert nur thermische Solaranlagen.
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme und der Höhe der förderfähigen Kosten ab.
Über die KfW werden die meisten Förderungen aus dem BEG ausgezahlt: Ursprünglich wurden sowohl Kredite als auch Zuschüsse ausgezahlt. Seit der Neuordnung des BEG am 27.7.2022 steht für Komplettmaßnahmen nur noch die Kredit-Variante zur Verfügung.
Programm | Wofür? | Art der Förderung | Förderhöhe |
---|---|---|---|
261 | Wohngebäude (Kauf, Neubau, Sanierung) | Kredit | max. 150.000 €* für ein Effizienzhaus Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 % ab 0,01 % effektivem Jahreszins |
bis 150.000 €* pro Wohnheinheit bei Erreichen einer Erneuerbare-Energie-Klasse | |||
263 | Nicht-Wohngebäude (Kauf, Neubau, Sanierung) | Kredit | bis zu 10 Mio. €* für ein Effizienzgebäude Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 % ab 0,01 % effektivem Jahreszins |
270 | Einzelmaßnahmen (z.B. Installation einer PV-Anlage) | Kredit | max. 50 Mio. €* pro Vorhaben ab 2,38 % effektivem Jahreszins |
Wer ein Effizienzhaus kaufen, neu bauen oder eine bestehende Immobilie entsprechend sanieren möchte, kann dafür das KfW-Programm 261 in Anspruch nehmen. Ab 0,01 % effektivem Jahreszins werden dabei bis zu 150.000 €* pro Effizienzhaus Kredit gewährt. Abhängig vom Effizienzstandard gibt es außerdem einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent.
Das Programm 461 ist seit dem 27.7.2022 inaktiv!
Ebenfalls für den Kauf, Neubau oder die Sanierung eines Effizienzhauses war ursprünglich das KfW-Programm 461 gedacht. Hierbei handelte es sich um die Zuschuss-Variante. Bis zu 75.000 €* wurden hier pro Wohneinheit bezuschusst, bei Erreichen einer Erneuerbare-Energien-Klasse sogar bis zu 150.000 €*. Die Höhe des tatsächlichen Zuschusses hing dabei von der Höhe der förderfähigen Kosten des jeweiligen Projektes ab. Das Programm ist seit dem 27.7.2022 inaktiv.
Bis zu 10 Millionen Euro* bei einem effektiven Jahreszins ab 0,01 % können durch das KfW-Programm 263 für die Sanierung und den Neubau von Nicht-Wohngebäuden als Kredit gewährt werden. Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 % können die Kosten weiter gesenkt werden. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vom erreichten Effizienzstandard ab.
Das Programm ist seit dem 27.7.2022 inaktiv!
Auch die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden konnte mit einem Zuschuss durch das Programm 463 gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses richtete sich dabei nach dem erreichten Effizienzstandard und den anfallenden förderfähigen Kosten. So konnten bis zu 15 Millionen Euro* ausgezahlt werden.
Wenn Du kein ganzes Haus kaufen oder sanieren möchtest, sondern Deine Immobilie in Bezug auf Strom, Wärme, Netz oder Speicher teilweise sanieren möchtest, kommt dafür das KfW-Programm 270 infrage. Das zählt nicht zur BEG, sondern ist ein eigenständiges Förderprogramm der KfW-Bank. Damit kannst Du einen Kredit von bis zu 50 Millionen Euro* pro Vorhaben ab einem effektiven Jahreszins von 2,38 % aufnehmen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Photovoltaikanlagen werden bundesweit über das EEG, konkret über die Einspeisevergütung, gefördert. Produziert die Anlage an einem sonnigen Tag zu viel Strom, der weder verbraucht noch gespeichert werden kann, wird dieser in das öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten die Betreibenden eine entsprechende Vergütung, der Strom wird quasi vom Netzbetreiber abgekauft.
Die Einspeisevergütung wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Hierin werden die Vergütungssätze und die Degressionsrate festgeschrieben. Die aktuelle Einspeisevergütung sieht folgendermaßen aus:
Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | |
Bis 10 kWp | 8,2 Cent pro kWh | + 4,8 Cent pro kWh |
Bis 40 kWp | 7,1 Cent pro kWh | + 3,8 Cent pro kWh |
Bis 100 kWp | 6,2 Cent pro kWh | + 5,1 Cent pro kWh |
Photovoltaik wird nicht nur für private Betreiber gefördert, auch für Gewerbe gibt es Photovoltaik Förderungen. Auch Unternehmen können so in nachhaltige Energieversorgung investieren. Möchtest Du also beispielsweise das Dach Deiner Firma mit PV-Modulen ausstatten und Deinen Betrieb so mit eigenem Solarstrom versorgen, kannst Du auch dafür Förderungen beantragen.
Die Förderung für gewerbliche Photovoltaik ist genau wie für private PV-Anlagen im BEG festgehalten. Unter Nicht-Wohngebäude kannst Du auch hier zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit wählen. Beide Förderarten werden von der KfW administriert.
Neben der bundesweiten Förderung gibt es auch zahlreiche regionale Förderprogramme für Photovoltaik. Das sind zum Beispiel pauschale Zuschüsse, aber auch kostenlose Beratungsangebote oder Ähnliches. Vor der Umsetzung der eigenen PV-Anlage lohnt es sich daher kurz zu recherchieren, zum Beispiel mit der Förderdatenbank.
Region | Förderart | Konditionen |
---|---|---|
Köln | Zuschuss | 150 €* pro kWp |
Düsseldorf | Zuschuss | für Anlagen größer 0,6 bis einschließlich 10 kWp 300 €* pro kWp für Anlagen größer 10 kWp 3.000 €* zzgl. 200 €* pro kWp über 10 kWp Die maximale Förderung für PV-Anlagen beträgt 10.000 Euro |
Bonn | Zuschuss | 100 €* pro kWp bis maximal 30 kWp Zusätzlich: 50 €* pro kWp bei kombinierter Gründachnutzung 100 €* pro kWp für Mieterstrommodelle 50 €* pro kWp für Hybrid-Kollektoren 50 – 100 €* für Steckerfertige PV-Anlagen |
Essen (Förderprogramm für 2022 erschöpft) | Zuschuss | 500 €* bis 2 kWp 750 €* bis 5 kWp 1.000 €* bis 10 kWp 100 €* pro angefangener kWp bei über 10 kWp bis 40 kWp |
Bochum | Zuschuss | 300 €* für die erste kWp, 100 €* für jede weitere max. 1.000 €* max. 400 €* für Steckersolaranlagen |
Braunschweig | Zuschuss | unter 10 kWp: 700 €* 10 – 15 kWp: 1.1000 €* über 15 kWp: 1.500 €* Stromspeicher unter 3 kWh: 500 €* Stecker-PV unter 400 Wp: 250 €* Stecker-PV unter 600 Wp: 400 €* |
Oldenburg | Zuschuss | 3 – 10 kWp: 150 €* pro kWp 11 – 20 kWp: 125 €* pro kWp 21 – 35 kWp: 100 €* pro kWp |
Hannover | Zuschuss | 50 €* pro Quadratmeter kombinierter gedämmter Dachfläche und Solaranlage |
Trier | Beratung | Solardachkataster mit integriertem Ertragsrechner |
Halle | Zuschuss | 100 €* pro kWp für neu errichtete von der EEG-Umlage befreite Anlagen max. 1.000 €* pauschal 200 €* für Stecker-Solaranlagen |
Thüringen | Zuschuss | 900 €* pro kWp maximal 4.000 €* 200 €* pro kWh elektirscher Speicherleistung 250 €* pro m3 Wasseräquivalent |
Dresden | Zuschuss | pauschal 500 €* für Pv-Anlagen mit Stromspeicher + 200 €* pro kWh Nutzkapazität oder 250 €* pro m3 Wasseräquivalent für Wärmespeicher |
Kiel | Zuschuss | Zum Beispiel: pauschal 100 €* pro Stecker-Solaranlage bis zu 5.000 €* Mieterstromanlage |
München | Zuschuss | 200 €* je kWp für die ersten 10 kWp 100 €* für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp |
Wiesbaden | Zuschuss | bis 3,0 Kilowattpeak (kWp) pauschal mit 300 €* bis 6,0 kWp pauschal mit 400 €* größer 6,0 kWp pauschal mit 500 €* für Batteriespeicher: bis 3,0 kWh pauschal mit 300 €* bis 6,0 kWh pauschal mit 400 €* größer 6,0 kWh pauschal mit 500 €* |
Darmstadt | Zuschuss | 200 €* pro kWp für Aufdach- und Fassaden-PV max. 6.000 €* zwischen 200 – 400 €* für Stecker-Solaranlagen |
Stuttgart | Zuschuss | max. 350 €* pro kWp bei Dach-PV max. 450 €* pro kWp bei Fassaden-PV oder Dach-PV in Kombination mit Dachbegrünung pauschal 100 €* pro Stecker-Solaranlage |
Heidelberg | Zuschuss | 100 €* pro kWp für Dach-PV 200 €* pro kWp auf Fassaden-PV zwischen 150 – 250 €* pro kWp auf Gründächern |
Ulm | Zuschuss | 75 €* pro kWp auf Dach-PV im Gebäudebestand pauschal 250 €* pro Stecker-Solaranlage |
Berlin | Zuschuss | 300 €* pro kWh nutzbarerer Speicherkapazität in Kombination mit PV-Anlage Bonus: 300 €* bei prognosebasierter Betriebsstrategie |
In NRW gibt es zahlreiche Städte, die eigene Förderprogramme für Photovoltaik auf die Beine gestellt haben:
In Niedersachsen werden Interessierte mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. Dazu gehört unter anderem das Beratungsangebot, das die Stadt Osnabrück eingerichtet hat. In Braunschweig und Oldenburg wird die Investition auch finanziell unterstützt, in Hannover nur bei Kombination von Solar und Dachdämmung.
Um den Bürger:innen die Entscheidung für Photovoltaik leichter zu machen, bietet die Stadt Trier ein Solarkataster an. Darin kann man die Ausrichtung des eigenen Dachs erkennen und mögliche Erträge einer PV-Anlage berechnen. Damit kann man sich ohne großen Aufwand über die mögliche Rendite einer eigenen PV-Anlage informieren.
In Halle werden neu errichtete PV-Anlagen, die von der EEG-Umlage befreit sind, mit 100 €* pro kWp bis maximal 1.000 €* bezuschusst. Auch Balkonkraftwerke fördert die Stadt: Für die Stecker-Solaranlagen wird pauschal ein Zuschuss von 200 €* ausgezahlt.
In Thüringen werden Solaranlagen über das Solar-Invest-Programm gefördert. Für neue PV-Anlagen mit Batteriespeicher werden 900 €* pro kWp installierte Leistung bis maximal 4.000 €* ausgezahlt. Die Nachrüstung eines Batteriespeichers wird mit 200 €* pro kWh eklektrischer Speicherleistung bezuschusst, sonstige Speicher mit 250 €* pro m3 Wasseräquivalent.
Lokale Förderprogramme konnten wir für Bremen nicht finden. Allerdings kann hier natürlich trotzdem auf die bundesweiten Förderungen zurückgegriffen werden.
In Dresden gibt es eine Photovoltaik Speicher Förderung von pauschal 500 €* und weiteren 200 €*/ kWh Nutzkapazität für Stromspeicher und 250 €* pro Wasseräquivalent für Wärmespeicher. Das Förderkontingent wurde innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht, weshalb das Programm 14. Februar wieder eingestellt wurde. Eine Neuaufnahme des Programms ist nicht geplant.
In Kiel können ab dem 1. April 2022 verschiedene Förderungen beantragt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel Beratungsangebote oder auch die Installation einer klassischen PV-Anlage, sowie steckerfertige Solaranlagen.
In Bayern wurde die Anschaffung von Stromspeichern in Kombination mit einer PV-Anlage mit dem 10.000-Häuser-Programm gefördert. Leider sind die Fördermittel des Programms seit April 2022 trotz Aufstockung aufgebraucht. In München wird Strom aus der Solaranlage aber ebenfalls gefördert. In Nürnberg wird zwar keine finanzielle Förderung ausgezahlt, aber es wurde eine Solarinitiative zur Unterstützung eingerichtet.
Hessen hat eine eigene Fördermitteldatenbank entwickelt, in der man ganz einfach nach passenden Förderungen für die eigene Region suchen kann – auch außerhalb von Hessen. In einigen Städten, wie zum Beispiel Wiesbaden und Darmstadt werden außerdem zusätzliche finanzielle Unterstützung angeboten.
Das Bundesland Saarland hat bisher leider keine Förderungen für Photovoltaikanlagen ins Leben gerufen.
Beispielsweise folgende Städte bieten in Baden-Württemberg Förderungen unterschiedlichster Art für Photovoltaik-Anlagen an:
Die Photovoltaik-Speicher Förderung in Berlin gilt nur, wenn diese in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage installiert werden. Die Höhe beträgt 300 €* je nutzbarere Kilowattstunde Speicherleistung. Zusätzlich können 300 €* ausgezahlt werden, wenn der Speicher über eine prognosebasierte Betriebsstrategie verfügt. Zu den förderfähigen Speichern gehören Batteriespeicher, Salzwasserspeicher, Redox-Flow-Systeme sowie Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle.
Landesweite Solar-Förderungen gibt es für Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die Stadt Rostock erhielt allerdings als erste deutsche Stadt 42.000 €* aus der EUCF-Profektförderung für das Aufstellen einer Solaroffensive.
Im Sommer 2020 startete die zweite Runde des Kleinspeicher-Programms in Brandenburg. Dabei wurden Stromspeicher ab einer Nutzkapazität von 2 kWh je nach Eigenverbrauchsanteil bis zu 30 Prozent* ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal jedoch 3.000 €*) bezuschusst. Aufgrund finanzieller Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde das Programm jedoch eingestellt.
Für Hamburg konnten wir leider keine Förderprogramme finden. Selbstverständlich können hier aber die bundesweiten Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Ja, die Kombination von verschiedenen PV-Förderungen ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird die Förderung aus öffentlichen Mitteln auf 60 % beschränkt. Werden also mehrere Förderungen aus öffentlicher Hand in Anspruch genommen, beispielsweise ein Zuschuss über das BEG und ein Zuschuss über die eigene Gemeinde, werden diese auf insgesamt maximal 60 % der förderfähigen Investitionskosten reduziert.
Zu Beginn des Jahres 2022 wurde eine Reformation der PV-Förderung durch das Osterpaket geplant. Die Ziele zur Energiewende wurden angehoben und die Neuerungen des Osterpakets sollen bei der Umsetzung dieser Ziele helfen. Zu den Änderungen zählen:
Einige der Änderungen, wie zum Beispiel der Stopp der Degression, traten sofort in Kraft. Andere sind für die Zukunft geplant und sollen in den kommenden Monaten umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Aufhebung der 70 % Grenze mit dem EEG 2023.
Seit 2021 gilt für kleinere PV-Anlagen die Vereinfachungsregel. Diese greift, wenn die Anlage folgende Bestimmungen erfüllt:
Seit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2021 ist die Förderung für Photovoltaik neu aufgestellt: Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden seitdem nur noch Einzelmaßnahmen in der Zuschuss-Variante gefördert. Förderungen für Komplett-Maßnahmen als Zuschuss- oder Kredit-Variante sowie Kredite für Einzelmaßnahmen werden seit dem BEG über die KfW-Banken administriert.
Pro Kilowattstunde Speicherleistung sollte man zwischen 1.000 und 1.800 €* einplanen. Dabei gilt: Je größer der Speicher, desto geringer sind die Kosten pro Kilowattstunde. Für einen 10 kWh Stromspeicher entstehen so Kosten von circa 10.000 €*. Wirtschaftlich ist die Anschaffung eines Stromspeichers dann, wenn die Kosten für die Produktion und Speicherung einer Kilowattstunde Strom unter den Kosten für zugekauften Netzstrom liegen.
Photovoltaikanlagen werden von staatlicher Seite durch die KfW-Kredite, sowie BAFA-Zuschüsse gefördert. Ab 2021 werden diese beiden Förderprogramme Schritt für Schritt im BEG zusammengefasst. Die Fördermöglichkeiten (Kredit & Zuschuss) ändern sich nicht. Auch regional gibt es viele Angebote – hier lohnt sich eine Recherche bei der eigenen Gemeinde oder Stadt.
2022 werden Photovoltaikanlagen über das BEG gefördert. Es besteht die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem Zuschuss. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Effizienzhaus-Standard, den die Photovoltaikanlage der Immobilie bringt. Zusätzlich gibt es regionale Förderungen für Photovoltaikanlagen von Gemeinden oder Städten.
Ab Juli 2022 beträgt die Einspeisevergütung 6,23 Cent* für Photovoltaikanlagen unter 10kWp. Grundsätzlich sinkt die Einspeisevergütung jeden Monat um 1,8 %, dank des Osterpakets wird die Degression aber für 2 Jahre ausgesetzt. Anschließend soll der Satz nur noch halbjährlich, statt monatlich herabgesenkt werden. Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Grundsätzlich sinkt die Einspeisevergütung jeden Monat um 1,8 %.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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