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Im EEG ist festgehalten, dass PV-Anlagen nur über eine Laufzeit von 20 Jahren gefördert werden. Da das Gesetz von 2000 ist, gibt es bereits ausgelaufene PV-Anlagen und in den nächsten Jahren werden es nur noch mehr. Doch was kann man mit den veralteten Anlagen machen?
Eine Post-EEG Anlage beschreibt eine Anlage, die ihren Förderungszeitraum überschritten hat. Bedeutet also, die Anlage kann durchaus noch funktionieren, erhält aber nicht mehr, die im EEG-festgehaltenen Förderungen. Darunter fallen die Einspeisevergütung, Mietstromzuschlag und die Marktprämie. Die Laufzeit dieser Förderungen beläuft sich auf 20 Jahre und endet jeweils am Ende des Jahres. Wurde eine Anlage also am 01. September 2002 in Betrieb genommen, dann läuft sie 20 Jahre später am 31. Dezember 2022 aus. Ab 2023 zählt diese Anlage dann zu den Post-EEG Anlagen. Ab dann gibt es einige Optionen, wie man mit seiner Anlage umgehen kann.
Ende 2020 war der Wunsch nach einer Anschlussreglung besonders groß. Die ersten Anlagen wurden nun 20 Jahre alt und konnten nicht mehr die Einspeisevergütung beziehen. Doch das EEG wurde damals angepasst und bekam eine Post-EEG-Reglung. Demnach bekommen auch Ü20-Anlagen weiterhin eine Vergütung ausgezahlt. Diese ist allerdings nicht so hoch wie die zuvor ausgezahlte, sondern steht im Zusammenhang mit der Börse. Mit dem Jahresmarktwert vom Vorjahr werden die Ü20-Anlagen vergütet. Im Jahr 2021 lag der Jahresmarktwert bei 7,5 Cent. Davon geht aber noch ein Teil an den Netzbetreiber.
Allerdings gilt auch diese Reglung nicht unendlich. Im EEG ist diese erstmal bis Ende 2027 befristet. Was danach passiert, ist noch ungewiss. Bis dahin können allerdings alle Anlagen, die über 20 Jahre im Betrieb sind, von dieser Reglung profitieren.
Anlagen von über 100 kWp vermarkten ihren Strom bereits direkt. Anlagen unter dieser Grenze können sich aussuchen, ob sie direkt vermarkten oder eine Einspeisevergütung beziehen wollen. Direkt vermarkten bedeutet, dass der produzierte Strom an der Börse verkauft wird. Wenn gewünscht, kann das über einen direkt Vermarkter laufen oder man kümmert sich selber darum. Für den Strom, der verkauft wird, erhält man dann den Börsenstrompreis für solar. Das bietet nach der Laufzeit von 20 Jahren eine Möglichkeit, weiterhin Profit aus der Solaranlage zu schlagen.
Bei der Umstellung auf die Direktvermarktung muss man allerdings dazu sagen, dass es sich hierbei um eine einmalige Entscheidung handelt. Während der Laufzeit der Förderungen ist es kein Problem zwischen Marktprämie und Einspeisevergütung hin und her zu wechseln. Die Marktprämie erhält man, wenn der Strom direkt vermarktet wird. Als Post-EEG Anlage gibt es jedoch kein Zurück mehr. Entscheidet man sich für die Direktvermarktung, kann nicht nach einem Jahr zurück zur Post-EEG Einspeisevergütung gewechselt werden.
Vor 20 Jahren war es dank hoher Einspeisevergütungen durchaus üblich, dass die Anlagen ausschließlich zum Einspeisen in das öffentliche Netz gedient haben. Jetzt, 20 Jahre später, fällt die hohe Einspeisevergütung allerdings weg. Ist die Anlage noch intakt, lohnt es sich darüber nachzudenken, das Geld in die Hand zu nehmen und die Anlage so umzurüsten, dass der Strom für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Den Strom selber zu verbrauchen führt dazu, dass die Stromrechnung sinkt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Strompreise in den letzten Jahren und vor allem Monaten stark angestiegen sind und die Post-EEG Einspeisevergütung deutlich geringer ausfällt, ist es finanziell auf jeden Fall profitabler den Strom selbst zu verwenden.
So oder so ergibt es Sinn, die Anlage nach 20 Jahren einmal überprüfen zu lassen. Dabei kann dann auch geprüft werden, wie viel Leistung die gesamte Anlage noch hat. Hier und da kann es helfen, einzelne Komponenten auszutauschen, damit die Anlage besser läuft. Allerdings sollte hier der Faktor Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden. Der Austausch von Komponenten verbessert zwar die Leistung, doch kosten die neuen Komponenten wiederum Geld. Hier sollte also gut abgewägt werden, ob die Verbesserung der Anlage sich auf der Preis-Leistung-Ebene technisch lohnt.
In den letzten 20 Jahren hat sich viel getan im Bereich der Solaranlagen. Die Technik hat sich verbessert und die Effizienz der Module ist gestiegen. Sollte die alte Anlage nicht mehr gut laufen, kann es unter Umständen sich lohnen, die Anlage komplett auszutauschen. Das ist zwar wesentlich kostenintensiver, als einzelne Komponenten auszutauschen oder die Anlage einfach weiterzubetreiben, aber dafür gilt die Anlage, als neu und es können neue Förderungen sowie die Einspeisevergütung neu bezogen werden. Das kann die Kosten für eine neue Anlage erheblich senken.
Nicht mehr funktionstüchtige Module können recycelt werden. Diese können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden, anschließend werden sie fachgerecht auseinander genommen. Das funktioniert allerdings nur mit wirklich kaputten Modulen. Noch funktionierende Anlagen müssen anderweitig verwendet werden. Sie können sich zum Beispiel dafür eignen, um eine kleine Inselanlage daraus zu machen. Mögliche Anwendungen wären hier das Gartenhaus, oder auch ein Wohnmobil. Hier könnten die Module ihre restliche Lebenszeit noch effektiv verwendet werden.
Am besten ist es sich vor Ablauf der EEG-Förderung sich Gedanken zu machen, was das Beste für die Solaranlage ist. Passiert gar nichts, dann wird automatisch das gemacht, was vorher auch passiert ist. Hat die Anlage also den kompletten Strom eingespeist, wird sie das nach Ablauf ebenfalls tun. Bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, sollte diese Variante bewusst gewählt werden, muss sich auch nicht darum gekümmert werden. Für die anderen oben genannten Optionen muss, der Betreiber aktiv sich dafür entscheiden. Was die beste Möglichkeit für einen selber ist, ist immer individuell zu entscheiden.
Post-EEG beschreibt den Zeitraum nach Ablauf der Förderungen, die im EEG festgehalten sind. Konkret sind das die Einspeisevergütung, Mietstromzuschlag und Marktprämie.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was mit einer Ü20-Anlage gemacht werden kann. Was das beste für die eigene Anlage ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Solange die Module noch funktionieren, spricht allerdings nichts dagegen, diese weiter laufen zu lassen. Gegebenenfalls ist es allerdings lohnenswerter, auf Eigenverbrauch umzusteigen.
Das EEG ist das Erneuerbaren-Energien-Gesetz und beschäftigt sich mit dem Ausbau von regenerativen Energien. Dazu zählt auch Photovoltaik. In dem Gesetz ist unter anderem die Einspeisevergütung geregelt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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