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Seit Mitte 2022 ist die EEG-Umlage weggefallen. Seit dem müssen Stromkunden diese nicht mehr zahlen. Vorher war sie allerdings ein wichtiger Bestandteil des EEG. Durch die EEG-Umlage konnte ein großer Schritt in der Energiewende gemacht werden. Dadurch konnte diese nämlich zu einem Großteil finanziert werden.
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Es dient dazu den Ausbau von Wind-, Solar-, Wasser- und Bioenergie auszubauen. Dafür gibt es konkrete Ziele und Maßnahmen. Unter den Maßnahmen befindet sich die Einspeisevergütung, die für eine Laufzeit von 20 Jahren ausgezahlt wird. In den frühen 2000er war diese Vergütung besonders attraktiv, den sie lag ein gutes Stück über dem damaligen Strompreis.
Die Umlage sollte bislang den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern. So müssen die Einspeisevergütung oder auch die Marktprämie finanziert werden. Aus diesem Grund wurde damals die EEG-Umlage beschlossen. Damit sollte die Finanzierung, auf die Stromkunden umverteilt werden. Das bedeutet, dass jeder Haushalt und jedes Unternehmen für jede Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage bezahlen musste.
Das Geld, das am Ende des Jahres mit der Stromrechnung abgerechnet wurde, fließt dann auf das EEG Konto. Die Netzbetreiber müssen den Anlagenbetreibern ihre Einspeisevergütung auszahlen. Damit hier kein Minusgeschäft entsteht, bekommt der Netzbetreiber, den Differenzbetrag ausgezahlt.
Bislang mussten alle Stromkunden die Umlage zahlen. Sie wurde zusammen mit der Stromrechnung erhoben. Dabei gab es allerdings Ausnahmen. Wer zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage für den Eigenverbrauch betrieb, musste für den eigen produzierten Strom keine Umlage zahlen. Für den dazu gekauften Strom jedoch schon. Diese Ausnahmereglung gilt auch nur für Anlagen bis 30 kWp. Bis 2021 lag die Grenze sogar noch niedriger. Hier galt die Befreiung der Umlage nur bis 10 kWp. Anlagen darüber hinaus mussten nur einen reduzierten Betrag von 40 Prozent zahlen.
Ebenfalls betroffen sind Unternehmen mit einem besonders hohen Stromverbrauch, mit einem internationalen Markt. Damit diese wettbewerbsfähig blieben, konnten diese eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen.
Die Höhe der Umlage ändert sich jedes Jahr. Sie setzt sich zusammen aus der Differenz des Einkaufspreises und der Einspeisevergütung. Dabei werden viele Prognosewerte verwendet, sowie die Zahlen aus dem Vorjahr berücksichtigt. Bislang wurde der Wert immer im Oktober festgelegt und veröffentlicht.
Zuletzt lag die Umlage bei 3,72 Cent pro kWp. Damit sank der Wert zum ersten Mal seit 10 Jahren wieder auf einen niedrigeren Wert. Von 2014 bis 2021 schwankte der Preis zwischen 6 und knapp 7 Cent pro kWh. Das der Preis nach all den Jahren wieder sinken konnte, lag nur an einer Preisdecklung und deinem Zuschuss in Milliardenhöhe vom Bund.
Stark kritisiert wurde insbesondere, der Teil, dass auf den Eigenverbrauch ebenfalls eine EEG-Umlage gezahlt werden muss. Zwar wurde die Grenze irgendwann angehoben, sodass erst Anlagen über 30 kWp einen Anteil zahlen mussten, jedoch allein die Tatsache, dass es gezahlt werden muss, ist kritisch gesehen worden.
Weiterhin gab es das Problem mit den Änderungen von der Novelle 2012. Hier hat die damalige Bundesregierung beschlossen, dass Unternehmen ab einem Jahresstromverbrauch von einer Gigawattstunde sich von der Umlage befreien können. Zur Folge hatte das, dass Privathaushalte und kleiner Unternehmen eine höhere Umlage zahlen müssen.
Vorgesehen war der Wegfall erst für 2023, doch aufgrund der steigenden Strompreise hat die Bundesregierung beschlossen, den Wegfall vorzuziehen. Konkret bedeutet, dass die EEG-Umlage im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2022 auf 0 Cent herabgesenkt wurde. Beschlossen wurde das ganze, um die stark steigenden Strompreise zu senken. Ab Januar 2023 fällt die EEG-Umlage dann dauerhaft weg.
Grundsätzlich sind die Energieversorger angehalten, den Wegfall an den Stromkunden weiterzugeben, sodass diese die Entlastung spüren können. Allerdings steigen die Strompreise weiterhin massiv. Unter anderem liegt das am Krieg, der in der Ukraine herrscht. Dadurch sind die Preise von Gas und Kohle stark angestiegen. Allerdings sind die Strompreise auch vor dem Krieg schon stark angestiegen. Laut Verivox, liegt der durchschnittliche Strompreis derzeit bei knapp 42 Cent pro kWh. So führt der Wegfall der EEG-Umlage zu einer Entlastung, aber die Strompreise bleiben trotz allem überdurchschnittlich hoch.
Stromkunden zahlen in Zukunft keine EEG-Umlage mehr. Dadurch fehlt in Zukunft ein erheblicher Betrag auf dem EEG-Konto. Damit auch in Zukunft Einspeisevergütung und Marktprämien ausgezahlt werden können, finanziert die Bundesregierung zukünftig allein den fehlenden Betrag. Verwendet werden soll dafür das Sondervermögen für Energie- und Klimafonds. Das dort bereits eingezahlte Geld wird auch weiterhin für diese Zwecke verwendet werden.
Zuletzt lag die EEG-Umlage bei 3,72 Cent. Gehen wir davon aus, dass ein vier Personenhaushalt einen Jahresstromverbrauch von 4.500 kWh hat, dann würde dieser mit der derzeitigen Umlagen-Höhe inklusive Mehrwertsteuer rund 200 Euro sparen. Bei einem Stromverbrauch von 1.500 kWh im Jahr, was dem eines Ein-Personen-Haushaltes entspricht, würde das eine Einsparung von 66 Euro im Jahr bewirken.
Aktuell niemand mehr, denn sie wurde abgeschafft. Zuvor haben alle Stromkunden gezahlt. Allerdings gab es einige Ausnahmen.
Seit dem 01. Juli 2022 wird keine EEG-Umlage mehr gezahlt.
Für die erste Jahreshälfte lag die Einspeisevergütung bei 3,72 Cent pro kWh.
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