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Jedes Jahr muss der Stromzähler abgelesen werden. Dafür muss jemand zum Stromzähler gehen und die Zahl auf dem Stromzähler ablesen. Das geht mittlerweile auch etwas leichter. So gibt es intelligente Stromzähler oder auch Smart Meter genannt, die den Stromverbrauch direkt an die richtige Stelle melden. Für manche Haushalte ist es nun Pflicht, diese einzubauen.
Bereits in dem Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“ wurde 2015 die Smart-Meter Pflicht eingeführt. In zwei Schritten sollten demnach Smart Meter Geräte eingeführt werden. Seit 2017 ist für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 10.000 Kilowattstunde ein solches Gerät Pflicht. Das betrifft vor allem Unternehmen. Drei Jahre später, also seit 2020, gilt das auch für Personen mit einem Stromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden. Alle Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch können selber entscheiden, ob ein solcher Zähler eingebaut werden soll oder nicht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bis 2032 jeder Zähler modern oder intelligent sein muss.
Pflicht ist ein intelligenter Zähler ebenfalls für Haushalte mit einer Strom erzeugenden Anlage. Darunter fallen auch PV-Anlagen, jedoch nicht alle PV-Anlagen. Ausgenommen sind PV-Anlagen, die eine Nennleistung bis einschließlich 7 kW haben. Erst darüber greift die Pflicht. Allen Betreibenden unterhalb der Grenze steht es frei, einen solchen Zähler einzubauen.
Ebenfalls ihre Zähler austauschen müssen Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Das betrifft zum Beispiel Besitzende einer Wärmepumpe.
Smart Meter sollen die Energiewende unterstützen. Dank der übermittelten Daten kann genau festgestellt werden, in welchen Regionen zu welcher Zeit Strom benötigt wird. Die Stromerzeugung aus Sonne und Wind sind wetterabhängig. So schwanken die Stromerzeugungen ständig. Um jedoch eine durchgehende Stromversorgung garantieren zu können, muss es detaillierte Daten geben über den Stromverbrauch in einzelnen Regionen. Die intelligenten Stromzähler sollen nun dabei helfen.
Darüber hinaus bringt es weitere Vorteile: so können Stromfresser identifiziert, eine Grundlage für ein Smart Home geschaffen, oder auch variable Stromtarife ermöglicht werden. All das können Smart Meter ermöglichen.
Mit der Smart Meter Pflicht kommen auch Kosten auf einen zu. In vielen Fällen muss der Zählerschrank umgebaut werden. Diese Kosten kann der Messstellenbetreiber in Rechnung stellen.
Die laufenden Kosten eines solchen Zählers sind höher als bei der analogen Variante. Bei den veralteten Zählern fallen ungefähre Kosten von ungefähr 13 Euro jährlich beim Messstellenbetreiber an. Bei smarten Zählern kann das jedoch mehr sein. In dem Gesetz, in dem die Smart Meter Pflicht enthalten ist, wurde jedoch eine Preisobergrenze festgehalten.
Ein durchschnittlicher vier Personenhaushalt hat einen Stromverbrauch um die 4.000 kWh. Für einen Stromverbrauch von 4.000 bis 6.000 kWh im Jahr beträgt diese Obergrenze 60 Euro im Jahr. Die gleiche Preisgrenze gilt für Stromkunden mit einer PV-Neuanlage bis 7 kW. PV-Anlagen-Besitzende mit einer Nennleistung über 7 KW bis 15 kW beträgt die Preisobergrenze jedoch 100 Euro im Jahr.
Stromvebrauch pro Jahr | Preisobergrenze pro Jahr |
---|---|
bis einschließlich 2.000 kWh | 23 Euro |
ab 2.000 bis einschließlich 3.000 kWh | 30 Euro |
ab 3.000 bis einschließlich 4.000 kWh | 40 Euro |
ab 4.000 bis einschließlich 6.000 kWh | 60 Euro |
ab 6.000 bis einschließlich 10.000 kWh | 100 Euro |
ab 10.000 bis einschließlich 20.000 kWh | 130 Euro |
Es handelt sich dabei lediglich um eine Obergrenze. Mehr darf der Messstellenbetreiber nicht berechnen. Je nach Angebot können die Preise auch niedriger sein.
Jeder Haushalt, der nur einen modernen Zähler erhält, hat eine Preisobergrenze von 20 Euro im Jahr. Im Vergleich also günstiger, als ein Smart Meter. Sollte, obwohl es keine Pflicht dazu gibt, dennoch ein Smart Meter eingebaut werden, so gilt für den Messstellenbetreiber die gesetzliche Preisobergrenze nicht. Hier könnten die jährlichen Kosten höher ausfallen.
Zukünftig soll das aber nun geändert werden, wie das ZDF berichtete. Es gibt einen Entwurf, der vorsieht, dass ein Privathaushalt nicht mehr als 20 Euro im Jahr für den Zähler zahlen muss. Den Rest der Kosten muss dann der Netzbetreiber tragen.
Bis 2032 muss entweder ein moderner oder ein smarter Zähler eingebaut werden. Ein moderner Zähler verfügt über ein Display, an dem der Zählerstand abgelesen werden kann. Darüber hinaus kann, das Gerät nach Eingabe eines Pins zusätzlich genauere Daten anzeigen. Das umfasst den Tages-, Wochen und Monatsverbrauch über einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach wie vor muss hier einmal im Jahr der Zählerstand abgelesen werden. Von außerhalb kann niemand auf das Gerät zugreifen.
Anders sieht, dass bei einem intelligenten Zähler aus. Dieser kann zwar auch den Verbrauch in unterschiedlichen Intervallen anzeigen, jedoch werden diese auch direkt übermittelt. Alle 15 Minuten wird der Stromverbrauch gemessen. Damit gibt es sehr genau Daten zum Stromverbrauch. Abgelesen werden kann das zusätzlich in einem Online-Portal.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Geräten ist also, dass ein intelligentes Gerät mit dritten kommunizieren kann. Der moderne Zähler bleibt offline und ist nicht kommunikationsfähig.
Moderner Zähler | intelligenter Zähler |
---|---|
Zählerstand ablesen + genauere Daten in kürzeren Intervallen | Zählerstand ablesen +genauerer Daten in kürzeren Intervallen |
Speicherzeitraum von 24 Monaten | Speichert online theoretisch einsehbar seit Beginn |
keine Übermittlung | direkte Übermittlung |
Ein Smart Meter kann im Gegensatz zu einem modernen Zähler kommunizieren. Das Smart Meter Gateway ist genau diese Komponente. Grundsätzlich informiert es den Messstellenbetreiber. Dieser leitet den Jahresstromverbrauch an den Stromanbieter und den Netzbetreiber weiter. Der Stromversorger benötigt jedoch zusätzliche, genauere Informationen über den monatlichen Verbrauch. Das liegt daran, dass er verpflichtet ist, jederzeit eine monatliche Kosteninformation inklusive Stromverbrauch Angaben zur Verfügung zu stellen. Daher werden in der Regel auch diese Informationen übermittelt.
Anders sieht das Aus bei einem Stromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden und Besitzenden einer PV-Anlage. Den hier müssen sowohl der Stromanbieter, als auch der Netzbetreiber detailliertere Informationen erhalten. Konkret bedeutet das den Verbrauch im 15-Minuten-Takt. Notwendig ist das, für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.
Alle Daten darüber hinaus dürfen nur unter Zustimmung des Verbrauchers erfolgen.
Bei den ermittelten Daten geht es um hochsensible Daten. Aufgrund des Stromverbrauches können Rückschlüsse auf den Tagesablauf einer Person geführt werden. Daher ist es wichtig, dass diese Daten möglichst geschützt werden. So hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, technische Vorgaben und Richtlinien erstellt. Erst, wenn ein Smart Meter diese Anforderungen erfüllt, wird es vom BSI zertifiziert. Ausschließlich zertifizierte Geräte dürfen beim Verbraucher eingebaut werden.
Dazu kommt das Messstellenbetriebsgesetz, welches klare Vorschriften enthält, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Das Smart Meter Gateway verschlüsselt die Daten und leitet sie erst dann weiter an die entsprechenden Stellen. Ebenfalls verfügt das Gerät über ein Schutzprofil, dass die Bedrohungen voneinander unterscheidet.
Dazu kommt, dass ausschließlich das Smart Meter Gateway nach außen hin eine Kommunikationsverbindung aufbaut. Von außen kann keine Verbindung hergestellt werden, außer der Haushalt regt das in besonderen Fällen an. Darüber hinaus muss der gesamte Zähler bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen. Diese können unter anderem auf der Website des BSI noch einmal genau nachgeschaut werden.
Grundsätzlich werden die Sicherheitsstandards immer den aktuell technischen Fortschritten angepasst und jede aufkommende Sicherheitslücke wird gemeldet und behoben.
Wer Bedenken gegen ein intelligentes Messsystem hat, kann sich dagegen jedoch nicht wehren. Ein modernes beziehungsweise ein intelligentes Messsystem ist Pflicht und muss eingebaut werden. Lediglich Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden benötigen kein intelligentes Messsystem. Dennoch muss hier ein modernes System verbaut werden.
Dazu kommt, dass der Haushalt verpflichtet ist, dem Messstellenbetreiber Zugang zum Zählerschrank zu gewähren. Allerdings muss der Austausch zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt worden sein.
Der Verbraucher hat zusätzlich einen Anspruch darauf, sich seinen Messstellenbetreibenden auszusuchen. So kann der neue Zähler von einem neuen Betreiber eingebaut werden. Dabei werden dann die passenden Verträge abgeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass bei einem Wechsel die Obergrenze von den jährlichen Kosten weg. Damit kann unter Umständen ein anderer Betreiber am Ende teurer sein.
Grundsätzlich muss der Austausch bis 2032 erfolgt sein. Bei Neubauten werden diese direkt verbaut. Auch bei größeren Renovierungen oder Umbauten werden die Zähler ausgetauscht. Die Messstellenbetreiber kommen von sich aus auf einen zu. Dabei müssen sie mindestens drei Monate vor geplanten Austausch den Haushalt darüber informieren. Wichtig ist dabei, dass hier auch darauf hingewiesen wird, dass eine Wechselmöglichkeit zu einem anderen Messstellenbetreiber möglich ist. Nachdem der Betreiber darüber in Kenntnis gesetzt wurde, erhält er zwei Wochen vor dem Austausch eine schriftliche Information über den Termin. Darin enthalten sein, muss mindestens ein weiterer Ersatztermin.
Als Mietperson galt bis 2020 ein Auswahlrecht, was den Messstellendenbetreibenden angeht. Seit 2021 hat sich das geändert. Jetzt hat der Vermieter oder Vermieterin das vorrangige Recht diesen auszuwählen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss das gesamte Wohngebäude mit Smart Metern ausgestattet werden und zusätzlich Gas, Fernwärme oder Heizwärme über den Messstellenbetrieb gebündelt werden.
Sucht der Vermietende einen anderen Messstellendenbetreibenden, dann haben die Mieter einen Anspruch darauf alle zwei Jahren Vergleichsangebote vorgelegt zu bekommen. Diese Vergleichsangebote muss der Vermietende auf Wunsch bei den Betreibern einholen.
Nein, man kann sich nicht gegen den intelligenten Stromzähler wehren. Wer einen Stromverbrauch von über 6.000 kWh hat, eine PV-Anlage oder eine Wärmepumpe, der wird um den Einbau nicht drumherum kommen. Festgehalten ist das im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Alle anderen bekommen auf jeden Fall einen digitalen Stromzähler.
Das Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit des Stromzählers. Hier werden unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards die Daten weiter vermittelt.
Der digitale Stromzähler hat an der Vorderseite ein Display. Hier wird der Stromverbrauch angegeben. Im Gegensatz zum analogen Zähler ist die Nachkommastelle nicht mehr rot hinterlegt, sondern wird mit einem dargestellten Komma angezeigt. Intelligente Stromzähler übermitteln die Daten so, dass der Stromverbrauch auch online abgerufen werden kann.
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