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ChiaraSolaridee-Redaktion
Veröffentlicht am: 04.08.2022
Mit der Verabschiedung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 29. Juli treten bereits einige Änderungen für Photovoltaik-Betreiber in Kraft:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde erstmals 2000 ins Leben gerufen und seitdem immer wieder novelliert. Ziel dahinter ist, die Priorisierung und Förderung erneuerbarer Energien gegenüber fossilen Brennstoffen durchzusetzen. Die fortschreitende Klimakrise, die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und zuletzt auch die politischen Anspannungen machen den Wechsel zu erneuerbarer und vor allem unabhängiger Energieversorgung nun wichtiger denn je. Bereits Anfang 2022 wurde daher im Rahmen des Osterpakets eine Neuauflage des EEGs für 2023 geplant, durch das die Energiewende besser ermöglicht werden sollte. Konkret bedeutet das: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“
Festgeschriebene Ziele im EEG sind:
Wohl eine der wichtigsten Änderungen aus dem neuen EEG ist die Erhöhung der Einspeisevergütung. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, muss aber noch durch die EU-Kommission freigegeben werden. Erst nach der Freigabe können die erhöhten Vergütungssätze auch ausgezahlt werden. Die erhöhten Vergütungssätze gelten außerdem nur für nach dem 30. Juli in Betrieb genommene PV-Anlagen:
Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | |
Bis 10 kWp | 8,2 Cent pro kWp | + 4,8 Cent pro kWp |
Bis 40 kWp | 7,1 Cent pro kWp | + 3,8 Cent pro kWp |
Bis 100 kWp | 6,2 Cent pro kWp | 5,1 Cent pro kWp |
Die Einspeisevergütung wurde grundsätzlich angehoben, zusätzlich gibt es jetzt einen Zuschuss für Volleinspeiser. Dieser wird auf die eigentliche Vergütung draufgezahlt und gilt für Anlagen bis 300 Kilowattpeak. Ursprünglich verringerte sich die Einspeisevergütung von Monat zu Monat im Rahmen der Degression. Diese Degression ist nun vorerst bis 2024 ausgesetzt, die Vergütungssätze bleiben also die nächsten 2 Jahre stabil. Ab 2024 soll die Degression dann nur noch halbjährlich stattfinden.
Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, gab es bisher die sogenannte 70 % Regelung. Demnach dürfen PV-Anlagen nur maximal 70 Prozent ihrer Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Mit dem EEG 2023 wird aber auch die 70 % Regelung für neue Anlagen bis 25 kWp abgeschafft. Ab dem 1.1.2023 kann also die gesamte Leistung der PV-Anlage ins Netz eingespeist und vergütet werden. Für bestehende Anlagen gilt diese Regel weiterhin, soll aber in Zukunft ebenfalls abgeschafft werden.
Bisher mussten Anlagen ab 10 kWp in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Steuerliche Vereinfachungen sollen hier aber dafür sorgen, dass mehr Anlagen installiert und vor allem mit möglichst viel Leistung installiert werden. Dafür wird die Steuergrenze von ursprünglich 10 kWp auf 30 kWp angehoben.
Auch beim Netzanschluss gibt es Erleichterungen: Nur noch in Sonderfällen muss der Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme von Anlagen bis 30 kWp anwesend sein.
Das EEG 2023 wurde am 30. Juli beschlossen, tritt aber in großen Teilen erst zum 1.1.2023 in Kraft. Sofortige Gültigkeit haben die neuen Vergütungssätze für eingespeisten Strom. Diese gelten für alle Anlagen, die nach dem 30. Juli 2023 installiert wurden. Bevor die Vergütungen ausgezahlt werden können, müssen sie aber noch von der EU-Kommission freigegeben werden.
Auch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wurde überarbeitet. Grund dafür sind die aufgrund der angespannten Energielage immer dringlicher werdenden Klimaziele. Mit der Neuordnung soll das BEG nicht nur übersichtlicher werden, sondern insgesamt auch mehr Förderungen ausgeben können. Durch die Neuordnung sind die Zuschuss-Förderungen für Komplettmaßnahmen (KfW-Programme 461 und 463) seit dem 27.7.2022 gestoppt. Die übrigen Förderungen werden insgesamt etwas heruntergesetzt, sodass insgesamt mehr Menschen von den Förderungen profitieren können. Die aktuellen Photovoltaik Förderungen haben wir in einem eigenen Artikel für Dich zusammengefasst.
Das EEG 2023 macht deutlich, welche Relevanz die Energiewende tatsächlich hat, nicht nur aus Klima-Sicht, sondern auch aus politischer Sicht: Sie dient wortwörtlich der öffentlichen Sicherheit. Das wird auch in den festgeschriebenen Zielen deutlich. Die verbesserten Bedingungen sind ein guter Schritt, eben diese Ziele zu erreichen. Am wirkungsvollsten ist dabei sicherlich der finanzielle Anreiz durch die erhöhte Einspeisevergütung.
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Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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