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VeroniqueSolaridee-Redaktion
Veröffentlicht am: 07.04.2023
Die Klimaziele wollen erreicht werden. Aus diesem Grund gibt es nun eine Parkplatzförderung für Baden-Württemberg. Diese soll dabei helfen, die Ziele des Bundeslandes zu erreichen. Daher können jetzt Personen und Unternehmen die Solarförderung für Parkplätze beanspruchen.
In Baden-Württemberg gibt es bereits eine Solarpflicht, die neben Parkplätzen auch für Gebäude gilt. Mit dem neuen Förderprogramm möchte das Land jetzt den Ausbau von Solarparkplätzen voranbringen. Der Vorteil an Parkplätzen ist, dass es sich um konfliktarmen Fläche handelt. Die bürokratischen Hindernisse sind deutlich geringer, als derer für Freiflächenanlagen. Gründe dafür sind, dass auf Freiflächenanlagen mehr auf den Naturschutz geachtet werden muss.
Eine Förderung kann jeder beantragen, der einen Parkplatz mit einer Stellfläche für 35 Autos besitzt. In der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, wird es genauer definiert, wer eine Förderung beanspruchen darf: „Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.“
Es gibt zwei verschiedene Varianten, die gefördert werden können. Zum einen, betrifft es Parkplätze mit 35 Stellplätzen, die eine neue Solaranlage erhalten. Diese können mit einer Förderhöhe von bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, ist abhängig von der installierten Gesamtleistung der geplanten Solaranlage.
Zum anderen können aber auch „regionale und vernetzende Konzepte um Themenfeld Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“ gefördert werden. Bis zu 100.000 Euro können hier vom Land bezogen werden, um ein solches Projekt in die Tat umzusetzen.
Bis zum 22. Mai dieses Jahres können die Förderanträge über die Webseite des PTKA gestellt werden. Weitere Informationen, werden ebenfalls dort zur Verfügung gestellt. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Förderungen nur für Projekte ausgezahlt werden können, die dieses Jahr noch mit ihrem Umsetzen beginnen. Die Fertigstellung des Projektes muss bis zum 30. November 2024 erfolgt sein.
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Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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