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Dem Ausbau von erneuerbaren Energien stehen viele bürokratische Hürden im Weg. Doch mit der Gaskrise, die durch den Konflikt zwischen der Ukraine und Russland, entstanden ist, ist der Wunsch nach einem schnelleren Ausbau anderer Energiequellen umso größer. Daher wurde die EU-Notfallverordnung erlassen, die den Ausbau beschleunigen soll. Wie das ganze in Deutschland umgesetzt werden soll hat nun das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Überblickspapier veröffentlicht.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf Windanlagen, die auf Land oder See erichtet werden. Neben der Windenergie sollen allerdings auch PV-Freiflächenanlagen von den Reglungen profitieren können. Für PV-Anlagen kann unter Umständen die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Dafür muss die Fläche auf der gebaut werden soll, allerdings in einem Gebiet liegen, in dem bereits eine Strategische Umweltprüfung stattgefunden hat. Eine Prüfung zum Artenschutz ist dennoch durchzuführen, diese wird nicht erlassen.
PV-Freiflächenanlagen erhalten ein Wahlrecht, ob sie Gebrauch von den den Erleichterungen machen möchten. Anwendbar ist die Erleichterung auf alle Genehmigungsverfahren, die vor dem 30.Juni 2024 begonnen werden.
Neben dem Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei neuen Solaren Projekten, wurden zusätzlich noch weitere Maßnahmen ergriffen. Für Repoweringmaßnahmen soll die Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Deltaprüfung begrenzt werden. Bei Solaranlagen kann jedoch je nach Ermessen komplett auf diese Prüfung verzichtet werden. Wann genau das der Fall ist geht aus dem Positionspapier nicht näher hervor.
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Darüberhinaus gilt, das Genehmigungsverfahren von definierten Solarenergieanlagen auf drei Monate beschränkt werden. Im Falle, der Errichtung auf künstlichen Strukturen, soll auch hier auf die Umweltverträglihkeitsprüfung verzichtet werden. Für Anlagen, die unter 50 kW Leistung liegen, gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.
Auch über Wärmepumpen wird in dem Zusammenhang der Bürokratischeaufwand verkürzt. genehmigungsverfahren für Wärmepumpen mit einer Leistung von unter 50 kW soll maximal einen Monat dauern. Handelt es sich jedoch um eine Erdwärmepumpe muss das Genehmigungscerfahren zukünftig innerhalb von drei Monaten durch sein.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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