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VeroniqueSolaridee-Redaktion
Veröffentlicht am: 04.03.2023
Ein Ehepaar hat sich nicht ausreichend von seinem Verkäufer informiert gefühlt. Die Konsequenz ist, dass sie jetzt mehr Kosten tragen müssen, das hat das Landgericht Frankenthal. Damit wurde dieses Urteil Entscheidung des Monats Februar 2023.
Ein Paar aus Neustadt hatte den Wunsch, eine Solaranlage auf ihr Hausdach zu montieren, um damit unabhängig vom Stromnetz zu werden. Der Verkäufer hat jedoch nicht darauf hingewiesen, dass eine Solaranlage im Falle eines Stromausfalles nicht funktioniert. Die beiden unterlagen hier einem häufigen Denkfehler. Solaranlagen funktionieren nur, wenn sie an das Stromnetz angeschlossen sind und es dort nicht zu Ausfällen kommt. Im Falle eines Stromausfalles wird auch die eigene Solaranlage abgeschaltet.
Ganz falsch liegt das Paar nicht, es gibt Möglichkeit auch bei Stromausfällen eine Solaranlage zu betreiben. Inselanlagen sind beispielsweise nicht an das Stromnetz angeschlossen und bilden ein eigenes Stromnetz. Für Anlagen, die an das Netz angeschlossen sind, gibt es jedoch die Möglichkeit einer Notstromfunktion. In dem Fall koppelt sich die Anlage vom Netz ab und läuft weiter, trotz des Stromausfalles. Dafür muss die Solaranlage jedoch ausgelegt sein.
Das Paar hätte, wenn sie gewusst hätten, gerne für einen Aufpreis von 5.000 Euro eine Solaranlage mit Notstromfunktion gekauft. Um ihren Wunsch jetzt noch zu erfüllen, können sie nun nur noch nachrüsten und das würde ca. 15.000 Euro kosten. Den Aufpreis sollten nach Ansicht der Käufer, der Verkäufer tragen. Daher verweigerten sie die Zahlung. Doch das Gericht hat entschieden, dass es nicht zur Aufklärungs- und Beratungspflicht gehört, über solche Sonderausstattungen zu informieren.
Da die Käufer auch nicht beweisen konnten, dass es ihnen von Beginn an um eine Anlage ging, die auch in Fällen von Stromausfällen funktioniert, müssen diese jetzt den gesamten Kaufpreis für die Nachrüstung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Es wurde zwar zunächst Berufung eingelegt, diese ist allerdings zurückgenommen worden.
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Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte hab Verständnis dafür, dass Solaridee bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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